Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Heinzel leitet ein, dass der bestehende Bebauungsplan „Alte Straße / Höhenweg“ bereits aus dem Jahr 1969 stammt. Für das Grundstück auf welchem jetzt eine weitere bauliche Entwicklung stattfinden soll, wurde 1991 eine Abrundungssatzung erlassen. Diese deckt die nun vorgesehene bauliche Erweiterung nicht ab. Aus diesem Grund soll die Fläche im Zuge einer Überarbeitung des Bebauungsplanes einbezogen werden. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.

 

Es besteht kein Frage- und Diskussionsbedarf. 

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans “Alte Straße / Höhenweg” mit ergänzter Nummerierung als Bebauungsplan Nr. 228 „Alte Straße / Höhenweg“ mit erweitertem Geltungsbereich im Ortsteil Kloppenheim gemäß § 2 (1) BauGB einzuleiten.

Das Verfahren soll gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt

werden.

 

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand von Kloppenheim und umfasst die bebauten Wohngrundstücke um die Straßen „Alte Straße“ und „Im Kirchfeld“.

 

Der Geltungsbereich umfasst den rechtskräftigen Bebauungsplan „Alte Straße / Höhenweg“, Gemarkung Kloppenheim. Er wird ergänzt indem im Süden an der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 221/1, Flur 1 (Wegeparzelle) der Verlauf der südlichen Grenze bis zur westlichen Straßenparzelle der Alten Straße, Flurstück Nr. 227/3 fortgeführt wird, darüber hinaus entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 63/3, Flur 7 nach Osten folgend, dann 3.50 m nach Norden folgend um dann nach Osten parallel zum ehemaligen Geltungsbereich und zur Straße am Kirchfeld zu verlaufen bis auf die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 66/3, Flur 7 stoßend. Sodann werden die Flurstücke Nr. 66/3 und 66/4, Flur 7 in den Geltungsbereich einbezogen.