Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises übernimmt die Planungskosten in Höhe von 13.209 Euro für den Ausbau des Recyclinghofs der Stadt Karben (RHK).

Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Karben dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises die bereits entstandenen Kosten für die Planung des Recyclinghofs Karben zu erstatten, falls im weiteren Vorgehen die Erweiterung des Recyclinghofs doch nicht durchgeführt wird.

Zudem verpflichtet sich die Stadt Karben, den Verzicht auf die Erhebung von Kleinbeträgen bis 2,50 € bei den Gebühren pro Anlieferung am Recyclinghof (Kleinbetragsregelung) mit Inbetriebnahme des erweiterten Recyclinghofs aufzuheben.

Auch wird der von Stv. Gubitzer gestellte Änderungsantrag, dass alle Erhebungen von Gebühren auf volle 10 Cent (z. B. 2,77 € auf 2,70 €) abgerundet werden, beschlossen.