Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 4

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 206

„Am Taunusbrunnen“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung gemäß

§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß

§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

(Die Stadtverordneten Menzel und Schreyer sind während der Abstimmung nicht anwesend.)