Sitzung: 05.05.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: E 2/209/2017
Vorbemerkungen:
·
Vermieter
der beiden Gaststätten ist nicht die Stadt, sondern das KIM (Kommunales
Immobilienmanagement Karben).
·
Die
Fragen werden insoweit beantwortet, sofern sie nicht persönliche bzw.
vertrauliche Daten der Pächter betreffen
·
Die
Kündigung der Pachtverträge resultiert aus der Überlegung heraus, eine
Re-Vitalisisierung des Gesamt-Angebotes zu erreichen. Eine Pachterhöhung war
nicht der ausschlaggebende Faktor.
·
Es
wird keine Bindung an eine Brauerei geben.
·
Karbener
Vereine haben das Recht, sich bei eigenen Veranstaltungen selbst zu versorgen.
Frage 1
Wurden im Vorfeld der
Kündigungen Gespräche mit den jeweiligen Pächtern geführt? Wenn ja, wurden
dabei auch die Interessen der Stadt eingebracht, wie in der FNP am 12. April
2017 zitiert.
Antwort zu Frage 1:
Ja!
Selbstverständlich wurden und werden Gespräche mit den Pächtern geführt, so wie
sie im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vermieter und
Pächter üblich sind.
Mit beiden Pächtern wurden hinsichtlich der Neu-Ausschreibung bereits Gespräche
geführt. Beide Pächter haben an der Fortführung Interesse gezeigt, doch aktuell
liegen von beiden noch keine Bewerbungen vor.
Frage 2:
Welche
Verhandlungsziele zum Mietzins, Vertragsdauer und Angebot verfolgt die Stadt
für die jeweilige Lokation?
Antwort zu Frage 2:
Das KIM ist an einer
langfristigen Verpachtung und Zusammenarbeit interessiert. Der Mietzins steht
nicht im Vordergrund. Er wird abhängig von der Mietdauer, dem Einbringen der
Pächter und dem Gesamtkonzept vereinbart.
Frage 3:
Welche Forderungen
stellt die Stadt zum künftigen Nutzungskonzept?
Antwort zu Frage 3:
Gewünscht ist ein ausgewogenes gutes gastronomisch-kulinarisches Angebot durch
erfahrene und engagierte Gastronomen. Ketten gehören auf keinen Fall dazu.
Die Versorgung der im jeweiligen Saal stattfindenden Veranstaltungen ist
gefordert (Karbener Vereine können Ihre Veranstaltungen selbst bewirtschaften).
Sofern das Wetter es zulässt, ist die Außenbewirtschaftung erwünscht.
Frage 4:
Werden die jeweiligen
Ortsbeiräte/Ausschüsse in die Ausschreibung und Bieterauswahl einbezogen?
Antwort zu Frage 4:
Nein!
Es handelt sich hierbei nicht um spezifische ortsteilbezogene Angelegenheiten
für die Ortsbeiräte zuständig sind. Beide Gaststätten haben ein Angebot das
über den jeweiligen Ortsteil hinausgehen und soll auch künftig so sein.
Selbstverständlich sind Anregungen willkommen.-
Frage 4.1:
Wenn ja, wie ist der
Zeitplan?
Antwort zu Frage 4.1
Entfällt: sh. Oben.
Frage 5:
Erhalten die
derzeitigen Pächter ein Vorzugsrecht?
Antwort zu Frage 5:
Nein!
Beide Ausschreibungen sind offen, so dass sich jeder interessierte Gastronom,
der die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, sich darauf bewerben kann. Wir
erwarten auch Bewerbungen der beiden Pächter.
Frage 6:
Werden die geplanten
„Niddaterassen“ bei der Verpachtung des „Restaurants im Bürgerzentrum“ mit
einbezogen?
Antwort zu Frage 6:
Ja!
Für die Außengestaltung bzw. Außenbewirtschaftung und die Neugestaltung der
„Niddaterrasse“ ist ein Gesamt-Konzept geplant, in das der künftige Betreiber
eingebunden wird.
Frage 6.1:
Wie wird die
„Niddaterasse“ gestaltet?
Frage 6.1.1:Wie ist
der Zeitplan für die Umsetzung?
Antworten zu Fragen 6.1 und 6.1.1
Im Juni werden wir
die Pläne den Gremien vorstellen – der Umbau ist ab Herbst 2017 geplant.
Frage 6.2:
Welche Anforderungen
gibt es an einen Pächter für den Betrieb der „Niddaterasse“ und der Räume
(Clubräume, Saal, Kegelbahn) des Bürgerzentrums?
Antwort zu Frage 6.2:
Die Außenbewirtschaftung der künftigen Niddaterrasse soll die Anziehungskraft
verstärken und attraktiver machen. Dies ist auch ein Angebot auch für Nutzer
des direkt vorbeiführenden Radwegs R4.
In die
„gastronomische“ Details-Planung der Niddaterrasse wird der künftige Pächter
eingebunden.
Die Kegelbahn ist an den KSV vermietet, mit Eigenbewirtschaftung. Einer möglichen Zusammenarbeit beider Pächter
ist natürlich möglich.
Frage 6.3
Sind Umbaumaßnahmen
für das derzeitige „Restaurant Bürgerzentrum“ nötig?
Frage 6.3.1:
Wie sehen diese aus?
Antwort zu Fragen 6.3 und 6.3.1:
Umbaumaßnahmen sind notwendig und eingeplant.
Zu Umfang und Details
werden die Pächter eingebunden.
Frage 6.3.2:
Welche Kosten fallen
an?
Antwort zu Frage 6.3.2:
Dies kann erst beantwortet werden, wenn der Umfang der Maßnahmen mit dem
Pächter abgestimmt
ist.
Frage 6.3.3
Wer trägt diese?
Antwort zu Frage 6.3.3:
Grundsätzlich trägt das KIM als Vermieter die Kosten. Je nach Maßnahme aufgrund
spezifischer Wünsche des Pächters kann es sein, dass dieser sich daran
beteiligen wird.
Frage 7:
Sind Baumaßnahmen für
das „Bürgerhaus Okarben“ notwendig?
Frage 7.1:
Wie sehen diese aus?
Antwort zu Fragen 7 und 7.1:
Umbaumaßnahmen sind notwendig und eingeplant. Zu Umfang und Details wird der
Pächter eingebunden.
Frage 7.2:
Welche Kosten fallen
an?
Antwort zu Frage 7.2:
Dies kann erst beantwortet werden, wenn der Umfang der Maßnahmen mit dem
Pächter abgestimmt ist.
Frage 7.3
Wer trägt diese?
Antwort zu Frage
7.3:
Grundsätzlich trägt das KIM als Vermieter die Kosten. Je nach Maßnahme aufgrund
spezifischer Wünsche des Pächters kann es sein, dass dieser sich daran
beteiligen wird.