Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorbemerkungen:

·                Vermieter der beiden Gaststätten ist nicht die Stadt, sondern das KIM (Kommunales Immobilienmanagement Karben).

·                Die Fragen werden insoweit beantwortet, sofern sie nicht persönliche bzw. vertrauliche Daten der Pächter betreffen

·                Die Kündigung der Pachtverträge resultiert aus der Überlegung heraus, eine Re-Vitalisisierung des Gesamt-Angebotes zu erreichen. Eine Pachterhöhung war nicht der ausschlaggebende Faktor.

·                Es wird keine Bindung an eine Brauerei geben.

·                Karbener Vereine haben das Recht, sich bei eigenen Veranstaltungen selbst zu versorgen.

 

Frage 1

Wurden im Vorfeld der Kündigungen Gespräche mit den jeweiligen Pächtern geführt? Wenn ja, wurden dabei auch die Interessen der Stadt eingebracht, wie in der FNP am 12. April 2017 zitiert.
Antwort zu Frage 1:

Ja!
Selbstverständlich wurden und werden Gespräche mit den Pächtern geführt, so wie sie im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vermieter und Pächter üblich sind.
Mit beiden Pächtern wurden hinsichtlich der Neu-Ausschreibung bereits Gespräche geführt. Beide Pächter haben an der Fortführung Interesse gezeigt, doch aktuell liegen von beiden noch keine Bewerbungen vor.

 

Frage 2:

Welche Verhandlungsziele zum Mietzins, Vertragsdauer und Angebot verfolgt die Stadt für die jeweilige Lokation?
Antwort zu Frage 2:

Das KIM ist an einer langfristigen Verpachtung und Zusammenarbeit interessiert. Der Mietzins steht nicht im Vordergrund. Er wird abhängig von der Mietdauer, dem Einbringen der Pächter und dem Gesamtkonzept vereinbart.

 

Frage 3:

Welche Forderungen stellt die Stadt zum künftigen Nutzungskonzept?
Antwort zu Frage 3:
Gewünscht ist ein ausgewogenes gutes gastronomisch-kulinarisches Angebot durch erfahrene und engagierte Gastronomen. Ketten gehören auf keinen Fall dazu.
Die Versorgung der im jeweiligen Saal stattfindenden Veranstaltungen ist gefordert (Karbener Vereine können Ihre Veranstaltungen selbst bewirtschaften). Sofern das Wetter es zulässt, ist die Außenbewirtschaftung erwünscht.

Frage 4:

Werden die jeweiligen Ortsbeiräte/Ausschüsse in die Ausschreibung und Bieterauswahl einbezogen?
Antwort zu Frage 4:

Nein!
Es handelt sich hierbei nicht um spezifische ortsteilbezogene Angelegenheiten für die Ortsbeiräte zuständig sind. Beide Gaststätten haben ein Angebot das über den jeweiligen Ortsteil hinausgehen und soll auch künftig so sein. Selbstverständlich sind Anregungen willkommen.-

Frage 4.1:

Wenn ja, wie ist der Zeitplan?
Antwort zu Frage 4.1

Entfällt: sh. Oben.

 

Frage 5:

Erhalten die derzeitigen Pächter ein Vorzugsrecht?
Antwort zu Frage 5:

Nein!
Beide Ausschreibungen sind offen, so dass sich jeder interessierte Gastronom, der die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, sich darauf bewerben kann. Wir erwarten auch Bewerbungen der beiden Pächter.

 

Frage 6:

Werden die geplanten „Niddaterassen“ bei der Verpachtung des „Restaurants im Bürgerzentrum“ mit einbezogen?
Antwort zu Frage 6:

Ja!
Für die Außengestaltung bzw. Außenbewirtschaftung und die Neugestaltung der „Niddaterrasse“ ist ein Gesamt-Konzept geplant, in das der künftige Betreiber eingebunden wird.


Frage 6.1:

Wie wird die „Niddaterasse“ gestaltet?

Frage 6.1.1:Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung?
Antworten zu Fragen 6.1 und 6.1.1

Im Juni werden wir die Pläne den Gremien vorstellen – der Umbau ist ab Herbst 2017 geplant.

 


Frage 6.2:

Welche Anforderungen gibt es an einen Pächter für den Betrieb der „Niddaterasse“ und der Räume (Clubräume, Saal, Kegelbahn) des Bürgerzentrums?
Antwort zu Frage 6.2:
Die Außenbewirtschaftung der künftigen Niddaterrasse soll die Anziehungskraft verstärken und attraktiver machen. Dies ist auch ein Angebot auch für Nutzer des direkt vorbeiführenden Radwegs R4.

In die „gastronomische“ Details-Planung der Niddaterrasse wird der künftige Pächter eingebunden.
Die Kegelbahn ist an den KSV vermietet, mit Eigenbewirtschaftung.  Einer möglichen Zusammenarbeit beider Pächter ist natürlich möglich.


Frage 6.3

Sind Umbaumaßnahmen für das derzeitige „Restaurant Bürgerzentrum“ nötig?

 

Frage 6.3.1:

Wie sehen diese aus?
Antwort zu Fragen 6.3 und  6.3.1:
Umbaumaßnahmen sind notwendig und eingeplant.

Zu Umfang und Details werden die Pächter eingebunden.

 

Frage 6.3.2:

Welche Kosten fallen an?
Antwort zu Frage 6.3.2:
Dies kann erst beantwortet werden, wenn der Umfang der Maßnahmen mit dem

Pächter abgestimmt ist.

 

Frage 6.3.3

Wer trägt diese?
Antwort zu Frage 6.3.3:
Grundsätzlich trägt das KIM als Vermieter die Kosten. Je nach Maßnahme aufgrund spezifischer Wünsche des Pächters kann es sein, dass dieser sich daran beteiligen wird.

Frage 7:

Sind Baumaßnahmen für das „Bürgerhaus Okarben“ notwendig?

Frage 7.1:

Wie sehen diese aus?
Antwort zu Fragen 7 und 7.1:
Umbaumaßnahmen sind notwendig und eingeplant. Zu Umfang und Details wird der Pächter eingebunden.

 


Frage 7.2:

Welche Kosten fallen an?
Antwort zu Frage 7.2:
Dies kann erst beantwortet werden, wenn der Umfang der Maßnahmen mit dem Pächter abgestimmt ist.

 

Frage 7.3

Wer trägt diese?

Antwort zu Frage 7.3:
Grundsätzlich trägt das KIM als Vermieter die Kosten. Je nach Maßnahme aufgrund spezifischer Wünsche des Pächters kann es sein, dass dieser sich daran beteiligen wird.