Auch für den Bebauungsplan Nr. 211 „Neue Mitte – Am Bahnhof“ haben sich aus der Offenlage sowie der Abwägung keine wesentlichen Änderungsbedarfe mehr ergeben, so Herr Heinzel. Der Bebauungsplanentwurf ist reif für den Satzungsbeschluss. Letzte Bearbeitungsbedarfe von untergeordneter Relevanz hatten sich aus den Themenbereichen Artenschutz (insb. Wiesenknopf-ameisenbläuling), den Möglichkeiten der Solarenergienutzung, dem Thema Schallschutz sowie zur Entwässerungsplanung ergeben.

 

Diskussionsbedarf zum Tagesordnungspunkt besteht nicht. Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.