Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass die Stellplatzsatzung mit

nachfolgenden Änderungen beschlossen wird.

 

Im § 1 wird klarstellend ergänzt, dass in Bebauungsplänen abweichende Festsetzungen zur Stellplatzthematik getroffen werden können. Diese Möglichkeit bot das Baurecht bereits auch ohne Aufnahme in der Stellplatzsatzung.

 

Im § 3 wird die Regelung zur Errichtung eines stellplatzgliedernden Baumes ergänzt. Diese Formulierung gab es mit ähnlichem Wortlaut bereits in der Vergangenheit. Die CDU-Fraktion bringt für den Absatz 3 folgende neue Formulierung ein, die in der Sitzung nochmal leicht verändert wird:

 

„Für jeweils 5 Stellplätze ist ein Laubbaum (Stammumfang mind. 10 cm, gemessen in 1m Höhe) auf einer Pflanzfläche von mindestens 5m² zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Bei Parkplätzen mit mehr als 15 Stellplätzen sind die Stellplatzanlagen durch gliedernde Pflanzstreifen oder Pflanzinseln mit einer Mindestbreite von 1,00m zu begrünen. Die Pflanzflächen sind gegen Be- und Überfahren  zu sichern.“ Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.

 

Im § 4 wird das Instrument des Mobilitätskonzepts eingefügt. Herr Knak verweist in diesem Zusammenhang auf einen Antrag der Grünen mit ähnlicher Zielrichtung aus der jüngeren Vergangenheit.

 

Im § 5 wird nun der Einsatz von Doppel- und Mehrfachparkern oberirdisch ausgeschlossen und unterirdisch eingeschränkt. Auf Hinweis von Herrn Schreyer wird der Begriff „im Außenbereich“ (Absatz 3) durch „oberirdisch“ ersetzt.

 

Im § 7 werden zwei Regelungen eingeführt, die eine Ablösung von Stellplätzen ermöglichen bzw. eine reduzierte Ablöse zulassen. Das Wort „Stellplatz“ wird an der Fehlstelle im Absatz 1 ergänzt. Im Absatz 2 wird nach reger Diskussion ergänzt, dass die Stadtverordnetenversammlung das „herausragende öffentliche Interesse“ zu bestätigen habe.

 

In der mit E-Mail versandten Satzung wird eine erläuternde Fußnote ergänzt.