Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 221

„Goerdeler Straße“ Gemarkung Rendel mit Begründung gemäß

§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

(Herr Menzel und Herr Heidelbach sind während der Abstimmung nicht anwesend).