Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 217 „Bahnhofstraße 222“ Gemarkung Kloppenheim mit

Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

(Frau Zado während der Abstimmung nicht anwesend).