Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bis vor ein paar Jahren gab es eine AG Kultur, die die kulturtreibende Vereine Karbens mit Fördermittel der Stadt unterstützt hat.

Nach Auflösung der AG Kultur im Jahr 2015 wurde vom Bürgermeister zugesichert, dass die Förderung weiterhin besteht.

Im Einzelnen:

 

1. In welcher Höhe wurde welcher Verein unterstützt?

2. Warum wurden genau diese Vereine unterstützt?

3. Gab es Vereine, die nicht berücksichtigt werden konnten?

1. Warum konnten diese Vereine nicht unterstützt werden?

4. Wie kann jeder Verein formal Fördermittel erhalten?

 

Antwort:

 

Vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, die ich gerne ausführlich beantworten möchte. Bietet diese doch Gelegenheit auf die umfangreiche Kulturförderung der Stadt Karben hinzuweisen. Ferner bietet die Anfrage einen guten Anlass um über den Sachstand zur Überarbeitung der Zuschussrichtlinien hinzuweisen.

 

1.260.150 EURO – Gesamt-Kulturetat

Die Kultur-Förderung der Stadt Karben geht weit über  die hier angefragten 4.500 Euro hinaus.

So stehen im Etat 2017 insgesamt 1,26 Mio. Euro zur Kulturförderung bereit. Die Anfrage betrifft daher rd. 0,35 % des Kulturetats.

 

·         820.550 EURO – Sachkosten und Dienstleistungen

Der größte Posten der insbesondere unseren kulturtreibenden Vereinen (Gesangvereine, Geschichtsverein, Stadtkapelle, Musikschule, Theatergruppen, Landfrauen, Fotoclub, usw.) zu Gute kommt ist die Bereitstellung von Räumen.

  54.500 Euro Büchereien

  60.000 Euro Museum

  33.000 Euro Musikschule

572.400 Euro Kulturtreibende Vereine

 

·         165.900 EURO - Personalkosten (insb. Büchereien)

 

·         201.500 EURO  - Zuschüsse

Der größte Zuschuss entfällt hierbei auf die Unterstützung der „Musikpflege“ mit rd. 176.500 Euro (insbesondere die Unterstützung der MUSIKSCHULE mit rd. 500 Schüler/innen aus Karben sowie der Stadtkapelle und die Kulturinitiative Karben kurz KIK genannt).

 

·         4.500 Euro Zuschuss Kulturförderung (ehemalige ARGE KULTUR)

Dies vorangeschickt nachfolgend die Erläuterungen zur Verteilung der 4.500 Euro an Zuschüssen für Einzelaktivitäten der Vereine ehemaligen ARGE KULTUR.

Im Zuge der Auflösung der Arge Kultur wurde zugesichert, dass die Förderung der kulturtreibenden Vereine bis zur Erarbeitung neuer Förderrichtlinien auf der Basis des von der Arge Kultur festgelegten und beschlossenen Punkteschlüssels erfolgen soll.

Von den ehemals 30 Vereinen der Kulturinitiative waren 5 Vereine von der Vergabe weiterer Zuschüsse ausgenommen, da diese bereits eigene Zuschussvereinbarungen mit der Stadt hatten oder über Dachverbände finanziert wurden.

Von den verbleibenden 25 Vereinen hatten 6 Vereine bei der letzten Abfrage von Veranstaltungen erst gar keine Meldungen abgegeben, obwohl wir wissen, dass einzelne dieser Vereine durchaus Aktivitäten durchführen. Da wir auch wissen wie stark die ehrenamtlichen Vereinsvorstände eingespannt sind, soll daher an dieser Stelle auf die Auflistung der Einzelbeträge je Verein verzichtet werden, um nicht falsche Rückschlüsse zuzulassen.

Per Saldo verblieben noch 19 Vereine auf die die o. g. 4.500 Euro nach Punktesystem zu vergeben waren.

Bei diesem Punktesystem bekamen die Gesangvereine vorab je Mitglied und Jahr 2 Euro. Dies ergab bei der letzten Abrechnung bei 120 Mitgliedern 240 Euro.

Zur Verteilung der restlichen 4.260 Euro wurden den Vereinen für ihre an die Stadt gemeldeten Veranstaltungen Punkte zugeteilt. Hierbei ergab sich 79 Veranstaltungspunkten je Veranstaltungspunkt ein Wert von 53,92 Euro.

Die Förderung je Verein bewegte sich aus dieser Haushaltsstelle zwischen 103,92 Euro im Minimum und 431,39 Euro im Maximum für das gesamte Jahr !

 

Der Arbeitsaufwand mit Abfordern der Veranstaltungen und Mitgliederzahlen sowie mehrfachem Nachfragen und Berechnung der Zuschüsse inkl. Verbuchung und Auszahlung steht leider in keiner sinnvollen Relation.

Sowohl die extreme Arbeitsbeanspruchung des zuständigen Fachbereiches durch die neue Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung, als auch die Notwendigkeit tlw. mehrfacher Rücksprachen mit einzelnen Vereinsvertretern um Unklarheiten zur Punktevergabe zu klären verzögern immer wieder die finale Berechnung und Auszahlung (letzte Auszahlung ist im Nov. 2015 erfolgt).

Aus diesem Grunde wurde im letzten Jahr in Absprache mit der FBL entschieden das System der Bezuschussung zu überarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Am 30.03.2017 wurde dies Kulturrestmittelförderung nochmals mit der FBL  thematisiert und im Herbst 2017 wird die Beschlussfassung hierzu erfolgen.

Eckpunkte der Überarbeitung sind nach derzeitigem Stand:

1.    Vereinfachung der Beantragung/Berechnung , d. h. keine Punktewerte in Abhängigkeit der Anzahl der Aktivitäten aller Antragsteller

 

2.    Berücksichtigung der Kosten von Aktivitäten

 

3.    Umstellung auf Projektbezogene Zuschüsse anstelle abstrakter Jahreszuschüsse

 

4.    Zusammenfassung verschiedener Bezuschussungsmöglichkeiten

Hier bspw. zeitgleiche Anpassung der  Richtlinien für die Förderung der vereins- und verbandgebundenen Jugendarbeit - Beschlossen vom Magistrat am 23.03.1987