Sitzung: 22.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 7/212/2017
Bis vor ein paar
Jahren gab es eine AG Kultur, die die kulturtreibende Vereine Karbens mit
Fördermittel der Stadt unterstützt hat.
Nach Auflösung
der AG Kultur im Jahr 2015 wurde vom Bürgermeister zugesichert, dass die
Förderung weiterhin besteht.
Im Einzelnen:
1. In welcher Höhe
wurde welcher Verein unterstützt?
2. Warum wurden
genau diese Vereine unterstützt?
3. Gab es Vereine,
die nicht berücksichtigt werden konnten?
1. Warum konnten
diese Vereine nicht unterstützt werden?
4. Wie kann jeder Verein formal Fördermittel erhalten?
Antwort:
Vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage,
die ich gerne ausführlich beantworten möchte. Bietet diese doch Gelegenheit auf
die umfangreiche Kulturförderung der Stadt Karben hinzuweisen. Ferner bietet
die Anfrage einen guten Anlass um über den Sachstand zur Überarbeitung der
Zuschussrichtlinien hinzuweisen.
1.260.150
EURO – Gesamt-Kulturetat
Die Kultur-Förderung der Stadt Karben geht
weit über die hier angefragten 4.500
Euro hinaus.
So stehen im Etat 2017 insgesamt 1,26 Mio.
Euro zur Kulturförderung bereit. Die Anfrage betrifft daher rd. 0,35 % des
Kulturetats.
·
820.550 EURO –
Sachkosten und Dienstleistungen
Der größte Posten der insbesondere unseren
kulturtreibenden Vereinen (Gesangvereine, Geschichtsverein, Stadtkapelle,
Musikschule, Theatergruppen, Landfrauen, Fotoclub, usw.) zu Gute kommt ist die
Bereitstellung von Räumen.
54.500 Euro Büchereien
60.000 Euro Museum
33.000 Euro Musikschule
572.400
Euro Kulturtreibende Vereine
·
165.900 EURO -
Personalkosten (insb. Büchereien)
·
201.500 EURO - Zuschüsse
Der größte Zuschuss entfällt hierbei auf die
Unterstützung der „Musikpflege“ mit rd. 176.500 Euro (insbesondere die
Unterstützung der MUSIKSCHULE mit rd. 500 Schüler/innen aus Karben sowie der
Stadtkapelle und die Kulturinitiative Karben kurz KIK genannt).
·
4.500 Euro Zuschuss
Kulturförderung (ehemalige ARGE KULTUR)
Dies vorangeschickt nachfolgend die
Erläuterungen zur Verteilung der 4.500 Euro an Zuschüssen für Einzelaktivitäten
der Vereine ehemaligen ARGE KULTUR.
Im Zuge der
Auflösung der Arge Kultur wurde zugesichert, dass die Förderung der
kulturtreibenden Vereine bis zur Erarbeitung neuer Förderrichtlinien auf der
Basis des von der Arge Kultur festgelegten und beschlossenen Punkteschlüssels
erfolgen soll.
Von den ehemals 30
Vereinen der Kulturinitiative waren 5 Vereine von der Vergabe weiterer
Zuschüsse ausgenommen, da diese bereits eigene Zuschussvereinbarungen mit der
Stadt hatten oder über Dachverbände finanziert wurden.
Von den
verbleibenden 25 Vereinen hatten 6 Vereine bei der letzten Abfrage von
Veranstaltungen erst gar keine Meldungen abgegeben, obwohl wir wissen, dass einzelne
dieser Vereine durchaus Aktivitäten durchführen. Da wir auch wissen wie stark
die ehrenamtlichen Vereinsvorstände eingespannt sind, soll daher an dieser
Stelle auf die Auflistung der Einzelbeträge je Verein verzichtet werden, um
nicht falsche Rückschlüsse zuzulassen.
Per Saldo verblieben noch 19 Vereine auf die die o. g. 4.500 Euro nach Punktesystem zu vergeben waren.
Bei diesem Punktesystem bekamen die
Gesangvereine vorab je Mitglied und Jahr
2 Euro. Dies ergab bei der letzten Abrechnung bei 120 Mitgliedern 240 Euro.
Zur Verteilung der restlichen 4.260 Euro
wurden den Vereinen für ihre an die Stadt gemeldeten Veranstaltungen Punkte
zugeteilt. Hierbei ergab sich 79 Veranstaltungspunkten je Veranstaltungspunkt
ein Wert von 53,92 Euro.
Die Förderung je Verein bewegte sich aus
dieser Haushaltsstelle zwischen 103,92
Euro im Minimum und 431,39 Euro im Maximum für das gesamte Jahr !
Der Arbeitsaufwand mit Abfordern der
Veranstaltungen und Mitgliederzahlen sowie mehrfachem Nachfragen und Berechnung
der Zuschüsse inkl. Verbuchung und Auszahlung steht leider in keiner sinnvollen
Relation.
Sowohl die extreme Arbeitsbeanspruchung des
zuständigen Fachbereiches durch die neue Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung,
als auch die Notwendigkeit tlw. mehrfacher Rücksprachen mit einzelnen
Vereinsvertretern um Unklarheiten zur Punktevergabe zu klären verzögern immer
wieder die finale Berechnung und Auszahlung (letzte Auszahlung ist im Nov. 2015
erfolgt).
Aus diesem Grunde wurde im letzten Jahr in
Absprache mit der FBL entschieden das System der Bezuschussung zu überarbeiten
und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Am 30.03.2017 wurde dies
Kulturrestmittelförderung nochmals mit der FBL
thematisiert und im Herbst 2017 wird die Beschlussfassung hierzu
erfolgen.
Eckpunkte der Überarbeitung sind nach
derzeitigem Stand:
1. Vereinfachung der
Beantragung/Berechnung , d. h. keine Punktewerte in Abhängigkeit der Anzahl der
Aktivitäten aller Antragsteller
2. Berücksichtigung der
Kosten von Aktivitäten
3. Umstellung auf
Projektbezogene Zuschüsse anstelle abstrakter Jahreszuschüsse
4. Zusammenfassung
verschiedener Bezuschussungsmöglichkeiten
Hier
bspw. zeitgleiche Anpassung der
Richtlinien für die Förderung der vereins- und verbandgebundenen
Jugendarbeit - Beschlossen vom Magistrat am 23.03.1987