Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 14.07.2016 wurde in der Stadtverordnetenversammlung ein Prüfantrag beschlossen, in dem unter anderem die Barrierefreiheit des Bahnhofs Groß-Karben gefordert wurde. Dieser Punkt ist auch im Altenhilfeplan enthalten, der am 03.11.2016 verabschiedet wurde. Vor gar nicht langer Zeit wurde von Bürgern auch eine Unterschriftenliste im Rathaus übergeben. Das Thema hat also an Wichtigkeit nicht verloren.

Daher bitte ich um Information, wie es um die Umsetzung der Barrierefreiheit am Bahnhof Groß-Karben steht.

 

Antwort:

 

Die Stadt Karben hat bereits mehrfach schriftlich auf die unbefriedigende Situation am Mittelbahnsteig der Station Groß-Karben aufmerksam gemacht.

Die Schreiben gingen u. a. an:

DB Station+Service GmbH als zuständiger Betreiber des Bahnhofs Groß-Karben, der Maßnahmen realisieren muss

RMV als Aufgabenträger regionaler und schienengebundener ÖPNV

Landrat Arnold und ZOV-Verkehr als Aufgabenträger ÖPNV im Wetteraukreis

Wirtschaftsminister Al-Wazir als Initiator der AG Nahmobilität bzw. als zuständiges Ministerium für die Verwendung von Fördermittel

An den Konzernbevollmächtigen der Deutschen Bahn AG für das Land Hessen,

Herrn Dr. Klaus Vornhusen

 

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung bei DB Netz AG prüfen lassen, ob der im Zuge des viergleisigen Ausbaus vorgesehene Aufzug vorgezogen werden kann und diesen Antrag auch beim Erörterungstermin zum viergleisigen Ausbau Anfang Mai vorgebracht.

 

Es ist geplant, den Fahrstuhl im Bereich des jetzigen Zwischengleises zu errichtet, damit die Nutzer/innen dann einen direkten Zugang über kurze Wege zum Bahnsteig haben. Das jetzige Zwischengleis wird dann nicht mehr für Überholungszwecke benötigt, sondern nur noch zum Wenden der Zwischenbahnen.

Von uns wurde vorgeschlagen, ob der Fahrstuhl nördlich des Treppenaufgangs errichtet werden könnte. Problematisch ist hierbei jedoch der schmale Abstand zwischen Treppenüberdachung und Zwischengleis, der für eine Nutzung nicht ausreichend ist. Nach Aussagen der Deutschen Bahn wird das Zwischengleis bis zum viergleisigen Ausbau als Überholungsgleis genutzt und muss daher von beiden Seiten her anfahrbar sein.

Aufgrund unseres wiederholten „Drängens“ hatte das Wirtschaftsministerium hierzu für den 13.6.2017ein Abstimmungsgespräch in Wiesbaden koordiniert.

 

Dieses Abstimmungsgespräch vom 13. Juni im Verkehrsministerium ergab, dass zur Realisierung eines Fahrstuhls nördlich des Treppenaufgangs, der Bahnsteig verbreitert werden muss. Das hätte eine Verlegung des Gleises Richtung Frankfurt einschließlich der Oberleitung zur Folge. Hierfür wäre ein eigenes Baurechtsverfahren erforderlich, das einige Jahre in Anspruch nehmen wird.

Problematisch dabei ist, dass auch der Übergang vom Bahnsteig in die S-Bahn für Rollstuhlfahrer nicht barrierefrei wäre. Eine Erhöhung des Bahnsteigs ist aufgrund des Güterverkehrs (Wagen mit Überbreite) nicht möglich, solange dieser nicht auf eigenen Gleisen fahren kann.

 

Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies in Bezug auf das laufende Planfeststellungsverfahren zum viergleisigen Ausbau nicht zielführend ist.

Eine regelkonforme und vollständige  barrierefreie Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs (stufenlos) ist daher erst mit dem viergleisigen Ausbau möglich.

 

Da dieser Ausbau noch gut 10 Jahre dauern dürfte wurden mit allen Beteiligten auch Zwischenlösungen diskutiert, wie die Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs für mobilitätsbeeinträchtige und behinderte Reisende verbessert werden kann.

 

Daher wird aktuell der Vorschlag eines Treppenlifts bei der Bahn geprüft. Diese Prüfergebnisse sollen uns im Juli 2017 zugehen.

Mithilfe eines größeren Treppenlifts könnte zumindest schnell eine Übergangslösung erreicht werden, um das Überwinden der Treppen zu ermöglichen.