Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt verpflichtet, jedes Jahr einen Beteiligungsbericht zu erstellen und in der Stadtverordnetenversammlung zu erörtern. Weder für das Jahr 2016 noch für das Jahr 2017 liegt derzeit ein Beteiligungsbericht vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Warum wurde für die Jahre 2016 und 2017 bisher kein Beteiligungsbericht vorgelegt? Welche Hinderungsgründe gibt es?

 

2.    Wann ist mit der Vorlage des Beteiligungsberichts zu rechnen?

 

3.    Können die Pflichtbestandteile des Beteiligungsberichtes um Tätigkeitsberichte von wesentlichen Einrichtungen der Stadt wie bspw. das Jukuz oder die Bücherei erweitert werden?

 

 

Antwort:

 

Am 8.4.2015 wurde der Beteiligungsbericht für die Jahre 2008-2012 fertig gestellt und in einer Sondersitzung den interessierten Stadtverordneten und der Öffentlichkeit  vorgestellt bzw. erläutert.

 

Am 27.01.2017 wurde der zuständige Stabstellenleiter damit beauftragt eine Fortschreibung des Beteiligungsberichtes für die Jahre 2013-15/16 durchzuführen.

 

Die Fertigstellung und Präsentation ist für den Herbst 2017 geplant.

 

Die Anregung zur Aufnahme von Tätigkeitsberichten für das JUKUZ, die Büchereien oder die Schulsozialarbeit oder auch der Drogen- und Suchtberatung usw. werden wir aufnehmen und soweit möglich einbinden.