Sitzung: 22.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: S 1/214/2017
Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt verpflichtet, jedes Jahr einen
Beteiligungsbericht zu erstellen und in der Stadtverordnetenversammlung zu
erörtern. Weder für das Jahr 2016 noch für das Jahr 2017 liegt derzeit ein
Beteiligungsbericht vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Warum wurde für die Jahre 2016 und 2017 bisher kein Beteiligungsbericht
vorgelegt? Welche Hinderungsgründe gibt es?
2. Wann ist mit der Vorlage des Beteiligungsberichts zu rechnen?
3. Können die Pflichtbestandteile des Beteiligungsberichtes um
Tätigkeitsberichte von wesentlichen Einrichtungen der Stadt wie bspw. das Jukuz
oder die Bücherei erweitert werden?
Antwort:
Am 8.4.2015 wurde der Beteiligungsbericht für die Jahre 2008-2012 fertig
gestellt und in einer Sondersitzung den interessierten Stadtverordneten und der
Öffentlichkeit vorgestellt bzw.
erläutert.
Am 27.01.2017 wurde der zuständige Stabstellenleiter damit beauftragt
eine Fortschreibung des Beteiligungsberichtes für die Jahre 2013-15/16
durchzuführen.
Die Fertigstellung und Präsentation ist für den Herbst 2017 geplant.
Die Anregung zur Aufnahme von Tätigkeitsberichten für das JUKUZ, die
Büchereien oder die Schulsozialarbeit oder auch der Drogen- und Suchtberatung
usw. werden wir aufnehmen und soweit möglich einbinden.