Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Frau Helwig (CDU) bringt für die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:

 

Im § 5 Absatz 2 wird die Ermäßigung für Drittkinder von „bis zu max. 150€" auf „bis zu max. 200 €“ angehoben. Wir unterstützen damit die Linie des Magistrats, diesen Subventionstatbestand insbes. für Gutverdienende zu begrenzen, wollen mit der Anhebung die Belastungen für „Mittelverdiener" jedoch begrenzen.

 

Abst.-Erg.:          einstimmig dafür.

 

Die Abstimmung zu der Vorlage erfolgt getrennt.

 

Zunächst wird über die Zusatzmodule unter Ziffer 4.2 abgestimmt.

 

Abst.-Erg.:          25 dafür, 7 dagegen.

 

Sodann wird über die Gebührenordnung ohne die Zusatzmodule abgestimmt.

 

Abst.-Erg.:          einstimmig dafür.

 

Beschluss

Die vorgelegten Änderungen der Gebührenordnung zur Satzung über die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben werden beschlossen.

 

Die Änderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft.

 

Protokollnotiz:

Auf Nachfrage von Herrn Knak (GRÜNE) wird zu § 3 Abs. 5 der Gebührenordnung festgelegt, dass der Antrag zur Gebührenermäßigung ganzjährig gestellt werden kann.