Sitzung: 22.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB 4/976/2017
Frau Helwig (CDU) bringt für die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:
Im § 5 Absatz 2 wird die Ermäßigung für Drittkinder von „bis zu max. 150€" auf „bis zu max. 200 €“ angehoben. Wir unterstützen damit die Linie des Magistrats, diesen Subventionstatbestand insbes. für Gutverdienende zu begrenzen, wollen mit der Anhebung die Belastungen für „Mittelverdiener" jedoch begrenzen.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür.
Die Abstimmung zu der Vorlage erfolgt getrennt.
Zunächst wird über die Zusatzmodule unter Ziffer 4.2 abgestimmt.
Abst.-Erg.: 25 dafür, 7 dagegen.
Sodann wird über die Gebührenordnung ohne die Zusatzmodule abgestimmt.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür.
Beschluss
Die vorgelegten Änderungen der Gebührenordnung zur Satzung über die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben werden beschlossen.
Die Änderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft.
Protokollnotiz:
Auf Nachfrage von Herrn Knak (GRÜNE) wird zu § 3 Abs. 5 der Gebührenordnung festgelegt, dass der Antrag zur Gebührenermäßigung ganzjährig gestellt werden kann.