Beschluss: einstimmig beschlossen

Eine Änderung zu Punkt 2b) Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – Kleinkindbetreuung wurde vor der Abstimmung verteilt und in der Abstimmung mit einbezogen. Die Änderung liegt als Anlage vor.

 

Der Kindergartenbedarfsplan soll fortgeschrieben und im Rahmen der jährlichen Gebührensatzungsanpassungen vorgestellt werden.

 

Der vorgelegte Kita-Bedarfsplan für die Jahre 2018 bis 2020 wird beschlossen.


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