Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
Beschluss: keine Abstimmung
Vorlage: FB 4/976/2017
Herr BGM Rahn erläutert die grundliegenden Veränderungen der Gebührenordnung. Dazu gehört die Einführung der Einkommensstufe 7, die Gebührenerhöhung rd. 6,25%, der Kleinkindzuschlag von 15€ unter 24 Lebensmonaten, sowie die neue Drittkindregelung.
Frau Singer SPD beantragt eine getrennt Abstimmung des § 3.7. „Einkommensstufen pro Jahr“, 4.1. „Basismodule“ und 4.2 „Zusatzmodule“.
Vorschlag hier ist, nur die Basismodule um 6,25% zu erhöhen und die Zusatzmodule beizubehalten.
Hierfür wurden vom JSK noch folgende Zahlen gewünscht:
Kinder ausschließlich im Basismodul 49 U3 Kinder (8.00-14.15 Uhr)
106 Kita Kinder (8.00 – 12.30Uhr)
20 Hortkinder (11.30-15.00 Uhr)
Kinder mit Zusatzmodulen 58 U3 Kinder
425 Kita Kinder
17 Hortkinder
in den städtischen Kitas (Stand Juli 2017)
Herr Rahn gibt zu bedenken, dass diejenigen Eltern, die nur das Basismodul buchen und somit einen großen Anteil der Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen, somit schlechter gestellt würden.
Frau Jörg CDU stellt einen Änderungsantrag zur Drittkindregelung:
Für Drittkinder soll ein maximaler Zuschuss von 200€ statt wie vorgeschlagen 150€ gewährt werden. Sollte die Gebühr für das Drittkind geringer sein, wird auch nur diese Gebühr erlassen.
Hierfür wurden vom JSK noch folgende Zahlen gewünscht:
Zurzeit befinden
sich 46 Drittkinder in den Kindertagesstätten (36 in städtischen und 10 in
freier Trägerschaft). Davon erhalten 39 Familien zur Zeit eine Subvention (7
Familien sind beitragsfrei).
Durch eine
Subvention von max. 150€ für Drittkinder ergebe sich eine Gesamtsumme von
4863,00€.
Würde die
Subvention auf max. 200€ erhöht werden, würden aktuell 14 weitere Familien
zusätzlich profitieren, die Gesamtsubvention betrüge dann 5742,00€. Die
Zusatzkosten durch Erhöhung des max. Subventionsbetrags betrügen also 879€.
Die Abstimmung wurde vertagt, sie soll in der StVV am 22.06.2017 durch die Mitglieder erfolgen.