Beschluss: keine Abstimmung

Herr BGM Rahn erläutert die grundliegenden Veränderungen der Gebührenordnung. Dazu gehört die Einführung der Einkommensstufe 7, die Gebührenerhöhung rd. 6,25%, der Kleinkindzuschlag von 15€ unter 24 Lebensmonaten, sowie die neue Drittkindregelung.

 

Frau Singer SPD beantragt eine getrennt Abstimmung des § 3.7. „Einkommensstufen pro Jahr“, 4.1. „Basismodule“ und 4.2 „Zusatzmodule“.

Vorschlag hier ist, nur die Basismodule um 6,25% zu erhöhen und die Zusatzmodule beizubehalten.

 

Hierfür wurden vom JSK noch folgende Zahlen gewünscht:

Kinder ausschließlich im Basismodul                49 U3 Kinder (8.00-14.15 Uhr)

                                                                          106 Kita Kinder (8.00 – 12.30Uhr)

                                                                            20 Hortkinder (11.30-15.00 Uhr)

 

Kinder mit Zusatzmodulen                                 58 U3 Kinder

                                                                         425 Kita Kinder

                                                                          17 Hortkinder

 in den städtischen Kitas (Stand Juli 2017)

 

Herr Rahn gibt zu bedenken, dass diejenigen Eltern, die nur das Basismodul buchen und somit einen großen Anteil der Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen, somit schlechter gestellt würden.

 

Frau Jörg CDU stellt einen Änderungsantrag zur Drittkindregelung:

Für Drittkinder soll ein maximaler Zuschuss von 200€ statt wie vorgeschlagen 150€ gewährt werden. Sollte die Gebühr für das Drittkind geringer sein, wird auch nur diese Gebühr erlassen.

 

Hierfür wurden vom JSK noch folgende Zahlen gewünscht:

 

Zurzeit befinden sich 46 Drittkinder in den Kindertagesstätten (36 in städtischen und 10 in freier Trägerschaft). Davon erhalten 39 Familien zur Zeit eine Subvention (7 Familien sind beitragsfrei).

Durch eine Subvention von max. 150€ für Drittkinder ergebe sich eine Gesamtsumme von 4863,00€.

Würde die Subvention auf max. 200€ erhöht werden, würden aktuell 14 weitere Familien zusätzlich profitieren, die Gesamtsubvention betrüge dann 5742,00€. Die Zusatzkosten durch Erhöhung des max. Subventionsbetrags betrügen also 879€.

 

Die Abstimmung wurde vertagt, sie soll in der StVV am 22.06.2017 durch die Mitglieder erfolgen.