Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 217 „Bahnhofstraße 222“ Gemarkung Kloppenheim mit

Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung

der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2

BauGB.