Die Notwendigkeit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses wird durch Herr Heinzel erläutert. Anlass ist die verpasste Veröffentlichung der Offenlage in der Tagespresse. Aus diesem Grund war die Offenlage zu wiederholen und der Satzungsbeschluss neu zu fassen.

 

Abstimmungs- und Fragebedarf bestand nicht. Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.