Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Die städtischen KITA-Gebühren wurden im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung erhöht, und im Gegenzug garantiert, dass der Qualitätsstandard der Kinderbetreuung nicht sinken, respektive steigen werde. Vergangenes Jahr wurden dann erste Kriterien festgelegt, welche in städtischen Einrichtungen nicht unterschritten werden sollen. Sind derzeit weitere Vorgaben geplant, nach denen die Kinderbetreuung der Stadt auszugestalten ist ? Frage gilt für U3-,Ü3- und Schulkinderbetreuung.

 

Antwort zu Frage 1

Für die Qualitätsstandards und –kontrolle in den städtischen Kinderbetreuungs-einrichtungen gilt die in der 27. Sitzung der StVV am 03.07.2014 noch zu beschließende pädagogische Rahmenkonzeption einschl. der in der Sitzung des JSK vom 01.07.2014 nachgereichten Anlage 1 zur pädagogischen Rahmenkonzeption „ Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten der Stadt Karben“.

Diese Standards wurden bislang bereits als Maßstab genommen und sind jetzt offiziell beschlossen worden nachdem nochmals eine finale Abstimmung mit den KITA Leitungen und dem Stadtelternbeirat erfolgt ist.
Durch die Beschlussfassung durch die STVV erlangen diese Standards eine noch höhere Verbindlichkeit und eine verbesserte Transparenz für die politischen Gremien und die Eltern.

 

Frage 2:

Wie stellt sich der Magistrat ein geeignetes Qualitätsmanagement vor, um Problemfelder in den Kitas effizient aufzuspüren und bearbeiten zu können? Welche Instrumente gibt es hierfür derzeit?

 

Antwort zu Frage 2:

Siehe Anlage 1 der in der Sitzung des JSK vom 01.07.2014 nachgereichten pädagogischen Rahmenkonzeption „ Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten der Stadt Karben“.

Schon jetzt werden die in der Anlage 1 unter „Reguläres Beschwerde- und Anregungsmanagement“ genannten Schritte beachtet.