Sitzung: 03.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/044/2014
Frage 1:
Die städtischen
KITA-Gebühren wurden im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung erhöht, und im
Gegenzug garantiert, dass der Qualitätsstandard der Kinderbetreuung nicht
sinken, respektive steigen werde. Vergangenes Jahr wurden dann erste Kriterien
festgelegt, welche in städtischen Einrichtungen nicht unterschritten werden
sollen. Sind derzeit weitere Vorgaben geplant, nach denen die Kinderbetreuung
der Stadt auszugestalten ist ? Frage gilt für U3-,Ü3- und Schulkinderbetreuung.
Antwort zu
Frage 1
Für die
Qualitätsstandards und –kontrolle in den städtischen
Kinderbetreuungs-einrichtungen gilt die in der 27. Sitzung der StVV am
03.07.2014 noch zu beschließende pädagogische Rahmenkonzeption einschl. der in
der Sitzung des JSK vom 01.07.2014 nachgereichten Anlage 1 zur pädagogischen
Rahmenkonzeption „ Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in den
Kindertagesstätten der Stadt Karben“.
Diese Standards wurden bislang
bereits als Maßstab genommen und sind jetzt offiziell beschlossen
worden nachdem nochmals eine finale Abstimmung mit den KITA Leitungen und dem
Stadtelternbeirat erfolgt ist.
Durch die Beschlussfassung durch die STVV erlangen diese Standards eine noch
höhere Verbindlichkeit und eine verbesserte Transparenz für die politischen
Gremien und die Eltern.
Frage 2:
Wie
stellt sich der Magistrat ein geeignetes Qualitätsmanagement vor, um
Problemfelder in den Kitas effizient aufzuspüren und bearbeiten zu können?
Welche Instrumente gibt es hierfür derzeit?
Antwort zu Frage 2:
Siehe Anlage
1 der in der Sitzung des JSK vom 01.07.2014 nachgereichten pädagogischen
Rahmenkonzeption „ Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten
der Stadt Karben“.
Schon jetzt werden die in der Anlage 1 unter „Reguläres Beschwerde- und
Anregungsmanagement“ genannten Schritte beachtet.