Sitzung: 03.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/046/2014
Frage 1:
Ist seitens der
Stadt Karben angedacht, auch im Hortbereich durch die Zugrundelegung einer
Rahmenkonzeption die Qualität des Angebotes in pädagogischer Hinsicht zu
definieren und nachfolgend sicherzustellen?
Frage 2:
Sieht der
Magistrat in einer Rahmenkonzeption nicht auch einen Vorteil, insbesondere um
für die Schnittstelle Schule/außerunterrichtliche Betreuung Klarheit bei der
Aufgabenverteilung und den Zuständigkeiten zu sorgen sowie im Hinblick auf
einen ganzheitlichen Betreuungsansatz?
Antworten zu Frage 1 und 2:
Angesichts
der durch die Bemühungen der Hessischen Landesregierung anstehenden erheblichen
Veränderungen im Bereich der Ganztagsschule ist die Frage nach einer von der
Stadt Karben erarbeiteten Rahmenkonzeption z. Zt. nicht vorrangig zielführend.
Vielmehr
legen wir aktuell unseren Schwerpunkt auf die Umsetzung des angekündigten PAKTES FÜR DIE NACHMITTAGSBETREUUNG
damit jedem Kind eine adäquate Nachmittagsbetreuung ermöglicht werden kann.
Zudem
könnte dadurch eine flächendeckende
Betreuung bis 14:30 kostenfrei (Ausn. Mittagessen) ermöglicht werden.
Sobald
hierzu die Rahmenbedingungen vorliegen werden wir die zuständigen Gremien einbeziehen
Frage 3:
Welche qualitativen Voraussetzungen müssen –
auch im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung – durch die Stadt aktuell
seitens nichtstädtischer Anbieter für außerschulische Betreuungsangebote
erfüllt werden?
Antwort zu Frage 3:
In seiner Sitzung vom 18.11.2013
beschloss der Magistrat folgende Standards für Schülerbetreuungsangebote
·
Betreuungszeiten
Es sind nachstehende Mindestöffnungszeiten
vorzuhalten
a.) Kernbetreuung von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr
b.) Mittagsbetreuung 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
c.) Keine Schließzeiten in Ferien (Ausnahme 3
Wochen in den Sommerferien,
Termin
ist mit Stadt zu koordinieren)
d.) Sicherstellung der Betreuung bei
Unterrichtsausfall
Darüberhinausgehende Betreuungszeiten
können selbstverständlich angeboten werden.
·
Personal
Die Träger der Schülerbetreuung müssen
jederzeit die notwendig personelle Ausstattung vorhalten hierbei sind Mindestens 50
Wochenstunden sind durch anerkannte Fachkräfte abzudecken.
Frage 4:
Wäre aus
Sicht des Magistrats eine gemeinsame Rahmenkonzeption für städtische und
nichtstädtische Institutionen denkbar und praktikabel?
Antworten s. zu 1 und 2
Frage 5:
Wie
schätzt der Magistrat perspektivisch die Entwicklungen im Hort- bzw. außerschulischen
Betreuungsbereich für Karben im Hinblick auf:
a) Die quantitativen Bedarfe im Kontext der Entwicklungen im
„Ganztagsschulbereich“
b) den finanziellen Aufwand der Stadt für städtische Einrichtungen
c) den finanziellen Aufwand der Stadt für nichtstädtische Einrichtungen
ein
Tendenziell ist deutlich ein steigender Betreuungsbedarf zu erkennen. Dies ist
natürlich nicht verwunderlich wenn den Eltern eine Betreuungsplatzgarantie für
Kleinkinder anbietet dann darf man sich nicht wundern wenn dies für die
Grundschulkinder in steigendem Maß ebenso von den Eltern berechtigterweise
erwartet und gefordert wird.
Wir haben durch
verschiedene Maßnahmen zügig hierauf reagiert und die Betreuungsplätze für Grundschüler binnen 3 Jahren von 320 auf 410
deutlich erhöht. Wir können somit fast 60% der Grundschülern in Kooperation
mit verschiedenen Trägern und den Schulen eine Nachmittagsbetreuung anbieten.
Die Betreuungsquote bzw. der Wunsch nach Betreuung schwankt allerdings von
Schule zu Schule von 40% bis zu 65%. Die Grundtendenz ist allerdings steigend.
Im Übrigen
verweisen wir auf unsere Ausführungen zu 1 und 2
Frage 6:
Die
Gewinnung qualifizierten Personals im Bereich der Kinderbetreuung wird immer
schwieriger. Welche Überlegungen stellt der Magistrat daher derzeit an bzw.
welche Aktivitäten laufen/sind geplant, um auch mittel- und langfristig den Bedarf an qualifiziertem Personal im Kinder
sicher zu stellen.
Antwort zu Frage 6:
Diese
Frage bezieht sich wohl nicht nur auf Schülerbetreuung wie in der Anfrage genannt
sondern auf den gesamten Betreuungsbereich für Kinder von 1 bis 10 Jahren.
Für diesen
Betreuungsbereich suchen wir dauerhaft per Stellenausschreibung auf der
Homepage der Stadt Karben nach geeigneten Erzieher/innen.
Um attraktiv für gute Erzieherinnen zu sein sind natürlich gute
Rahmenbedingungen erforderlich. So haben wir im letzten Jahr eine Umfrage unter
unseren Mitarbeiter/innen durchgeführt um deren Wünsche und Anregungen
einbeziehen zu können.
Folglich wurden für jede KITA u. a. Laptops erworben zur Vereinfachung der
Dokumentationspflichten der Erzieher/innen, Büromöbel wurden neu angeschafft,
Erzieherinnenstühle flächendeckend für alle KITA´s usw. Ferner wurden jeder
KITA bis zu 5 zusätzliche Fortbildungstage je Jahr für Teamfortbildungen bewilligt.
Es wurden zentrale Fortbildungen organisiert usw.
Und zu guter Letzt ist der Neubau der KITA am Breul in vielen Punkten nach
Anregungen unserer Mitarbeiter/innen geplant worden (große Küche, Personalraum,
gesonderter Raum für Elterngespräche und Einzelarbeit, Funktionsräume, etc.
etc.
Ferner wurde das Angebot für die Ableistung von Anerkennungspraktika für
Erzieher/innen sowie für Praktika für Sozialassistenten/-assistentinnen
deutlich ausgeweitet, in der Hoffnung, dass sich aus diesem Personenkreis der
eine oder die Andere nach Abschluss der Ausbildung für eine Stelle bei der
Stadt Karben entscheidet. Gleiches gilt für die Beschäftigung von jährlich 7
FSJ Kräften von denen die eine oder andere später sicherlich ihren Weg als
ausgebildete Erzieher/in zu unseren KITA´s findet.
Zudem haben wir bekanntermaßen beschlossen mehr Personal und Zusatzkräfte in
unseren KITA´s bereitzustellen als das KIFÖG vorgibt. Die Arbeitsbelastung in
den KITA´s ist auch jetzt schon groß genug und sehr verantwortungsvoll so dass
hier bessere Personalstandards sicherlich auch dazu beitragen gute
Mitarbeiter/innen zu gewinnen.
Diese vielfältigen Maßnahmen unternehmen wir weil für uns die Gewinnung guter
Erzieher/innen extrem wichtig ist und es
nicht nur um die Erfüllung irgendwelcher quantitativer Personalschlüssel geht –
sondern die Qualität entscheidend ist.
Frage 7:
Seit dem
letzten Jahr haben die Eltern die Möglichkeit, den Anspruch auf einen
U3-Betreuungsplatz rechtlich durchzusetzen. Hierzu folgende Frage:
Hat es seit August letzten Jahres Fälle gegeben, in denen ein Anspruch auf
einen Betreuungsplatz auf dem Klageweg durchgesetzt werden sollte? Wenn ja, wie
viele?
Antwort zu Frage 7:
Auch wenn
dieser Punkt nicht im Zusammenhang der Fragestellung „Hort/Schülerbetreuung“
steht:
Der Verwaltung sind keine Fälle
bekannt, in denen der Klageweg zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf
einen U3-Platz beschritten wurde.