Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Ist seitens der Stadt Karben angedacht, auch im Hortbereich durch die Zugrundelegung einer Rahmenkonzeption die Qualität des Angebotes in pädagogischer Hinsicht zu definieren und nachfolgend sicherzustellen?

Frage 2:

Sieht der Magistrat in einer Rahmenkonzeption nicht auch einen Vorteil, insbesondere um für die Schnittstelle Schule/außerunterrichtliche Betreuung Klarheit bei der Aufgabenverteilung und den Zuständigkeiten zu sorgen sowie im Hinblick auf einen ganzheitlichen Betreuungsansatz?

Antworten zu Frage 1 und 2:

Angesichts der durch die Bemühungen der Hessischen Landesregierung anstehenden erheblichen Veränderungen im Bereich der Ganztagsschule ist die Frage nach einer von der Stadt Karben erarbeiteten Rahmenkonzeption z. Zt. nicht vorrangig zielführend.

Vielmehr legen wir aktuell unseren Schwerpunkt auf die Umsetzung des angekündigten PAKTES FÜR DIE NACHMITTAGSBETREUUNG damit jedem Kind eine adäquate Nachmittagsbetreuung ermöglicht werden kann.

Zudem könnte dadurch eine flächendeckende Betreuung bis 14:30 kostenfrei (Ausn. Mittagessen) ermöglicht werden.

Sobald hierzu die Rahmenbedingungen vorliegen werden wir die zuständigen Gremien einbeziehen

 

Frage 3:

Welche qualitativen Voraussetzungen müssen – auch im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung – durch die Stadt aktuell seitens nichtstädtischer Anbieter für außerschulische Betreuungsangebote erfüllt werden?

Antwort zu Frage 3:
In seiner Sitzung vom 18.11.2013 beschloss der Magistrat folgende Standards für Schülerbetreuungsangebote

·      Betreuungszeiten

 

     Es sind nachstehende Mindestöffnungszeiten vorzuhalten

     a.)     Kernbetreuung von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr

     b.)     Mittagsbetreuung 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr

     c.)     Keine Schließzeiten in Ferien (Ausnahme 3 Wochen in den Sommerferien,
          Termin ist mit Stadt zu koordinieren)

     d.)     Sicherstellung der Betreuung bei Unterrichtsausfall

 

     Darüberhinausgehende Betreuungszeiten können selbstverständlich angeboten werden.






·      Personal

 

     Die Träger der Schülerbetreuung müssen jederzeit die notwendig personelle Ausstattung vorhalten hierbei sind Mindestens 50 Wochenstunden sind durch anerkannte Fachkräfte abzudecken.

 

 

Frage 4:

Wäre aus Sicht des Magistrats eine gemeinsame Rahmenkonzeption für städtische und nichtstädtische Institutionen denkbar und praktikabel?

Antworten s. zu 1 und 2

 

 

Frage 5:

Wie schätzt der Magistrat perspektivisch die Entwicklungen im Hort- bzw. außerschulischen Betreuungsbereich für Karben im Hinblick auf:
a) Die quantitativen Bedarfe im Kontext der Entwicklungen im „Ganztagsschulbereich“
b) den finanziellen Aufwand der Stadt für städtische Einrichtungen
c) den finanziellen Aufwand der Stadt für nichtstädtische Einrichtungen
ein

Tendenziell ist deutlich ein steigender Betreuungsbedarf zu erkennen. Dies ist natürlich nicht verwunderlich wenn den Eltern eine Betreuungsplatzgarantie für Kleinkinder anbietet dann darf man sich nicht wundern wenn dies für die Grundschulkinder in steigendem Maß ebenso von den Eltern berechtigterweise erwartet und gefordert wird.

Wir haben durch verschiedene Maßnahmen zügig hierauf reagiert und die Betreuungsplätze für Grundschüler binnen 3 Jahren von 320 auf 410 deutlich erhöht. Wir können somit fast 60% der Grundschülern in Kooperation mit verschiedenen Trägern und den Schulen eine Nachmittagsbetreuung anbieten. Die Betreuungsquote bzw. der Wunsch nach Betreuung schwankt allerdings von Schule zu Schule von 40% bis zu 65%. Die Grundtendenz ist allerdings steigend.

 

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu 1 und 2

 

 

Frage 6:

Die Gewinnung qualifizierten Personals im Bereich der Kinderbetreuung wird immer schwieriger. Welche Überlegungen stellt der Magistrat daher derzeit an bzw. welche Aktivitäten laufen/sind geplant, um auch mittel- und langfristig den Bedarf an qualifiziertem Personal im Kinder sicher zu stellen.

Antwort zu Frage 6:

Diese Frage bezieht sich wohl nicht nur auf Schülerbetreuung wie in der Anfrage genannt sondern auf den gesamten Betreuungsbereich für Kinder von 1 bis 10 Jahren.

 

Für diesen Betreuungsbereich suchen wir dauerhaft per Stellenausschreibung auf der Homepage der Stadt Karben nach geeigneten Erzieher/innen.
Um attraktiv für gute Erzieherinnen zu sein sind natürlich gute Rahmenbedingungen erforderlich. So haben wir im letzten Jahr eine Umfrage unter unseren Mitarbeiter/innen durchgeführt um deren Wünsche und Anregungen einbeziehen zu können.

Folglich wurden für jede KITA u. a. Laptops erworben zur Vereinfachung der Dokumentationspflichten der Erzieher/innen, Büromöbel wurden neu angeschafft, Erzieherinnenstühle flächendeckend für alle KITA´s usw. Ferner wurden jeder KITA bis zu 5 zusätzliche Fortbildungstage je Jahr für Teamfortbildungen bewilligt.
Es wurden zentrale Fortbildungen organisiert usw.
Und zu guter Letzt ist der Neubau der KITA am Breul in vielen Punkten nach Anregungen unserer Mitarbeiter/innen geplant worden (große Küche, Personalraum, gesonderter Raum für Elterngespräche und Einzelarbeit, Funktionsräume, etc. etc.

Ferner wurde das Angebot für die Ableistung von Anerkennungspraktika für Erzieher/innen sowie für Praktika für Sozialassistenten/-assistentinnen deutlich ausgeweitet, in der Hoffnung, dass sich aus diesem Personenkreis der eine oder die Andere nach Abschluss der Ausbildung für eine Stelle bei der Stadt Karben entscheidet. Gleiches gilt für die Beschäftigung von jährlich 7 FSJ Kräften von denen die eine oder andere später sicherlich ihren Weg als ausgebildete Erzieher/in zu unseren KITA´s findet.

Zudem haben wir bekanntermaßen beschlossen mehr Personal und Zusatzkräfte in unseren KITA´s bereitzustellen als das KIFÖG vorgibt. Die Arbeitsbelastung in den KITA´s ist auch jetzt schon groß genug und sehr verantwortungsvoll so dass hier bessere Personalstandards sicherlich auch dazu beitragen gute Mitarbeiter/innen zu gewinnen.

Diese vielfältigen Maßnahmen unternehmen wir weil für uns die Gewinnung guter Erzieher/innen extrem  wichtig ist und es nicht nur um die Erfüllung irgendwelcher quantitativer Personalschlüssel geht – sondern die Qualität entscheidend ist.

 

 

Frage 7:

Seit dem letzten Jahr haben die Eltern die Möglichkeit, den Anspruch auf einen U3-Betreuungsplatz rechtlich durchzusetzen. Hierzu folgende Frage:
Hat es seit August letzten Jahres Fälle gegeben, in denen ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz auf dem Klageweg durchgesetzt werden sollte? Wenn ja, wie viele?

Antwort zu Frage 7:

Auch wenn dieser Punkt nicht im Zusammenhang der Fragestellung „Hort/Schülerbetreuung“ steht:

Der Verwaltung sind keine Fälle bekannt, in denen der Klageweg zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz beschritten wurde.