Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in Abstimmung mit dem Land Hessen und der DEGES als Bauträger der Maßnahme.

 

Frage 1:

Wann beginnt die Baumaßnahme für den Abschnitt Kreisstraße Heldenbergen bis zur Landstraße nach Burg-Gräfenrode (neuer Kreisel)?

Antwort zu Frage 1:

Die Baumaßnahme ist europaweit ausgeschrieben worden, am 19.06.2014 erfolgte die Submission. Die Angebote werden zurzeit geprüft. Ca. vier Wochen nach der Zustimmung des Kreisausschusses ist mit dem Baubeginn zu rechnen (bei Zustimmung am 22.07. Baubeginn am 18.08., bei Zustimmung am 12.08. Baubeginn am 08.09.).

 

 

Frage 2:

Wann soll dieser Abschnitt nach aktueller Planung dem Verkehr übergeben werden?

 

Antwort zu Frage 2:

Die Fertigstellung des Abschnitts ist bis 12.12.2014 vorgesehen.

 

Frage 3:

Wird nach der Realisierung des o.g. Abschnitts die Durchfahrt der Heldenbergerstraße zur Kreisstraße gesperrt?

Antwort zu Frage 3:

Lt. Planfeststellungsbeschluss vom 15.12.2010 wird der Heldenberger Weg (K 246 alt) zwar an die Umgehungsstraße angeschlossen, er soll aber nach den Planungsabsichten der Stadt Karben nicht als Verbindungsstraße nach Groß-Karben dienen (Seite 77, Punkt 9.5 „Straßenkreuzungen“, 1. Absatz). Eine Aussage zur Sperrung der Heldenberger Straße (L 3351) im Ortsteil Groß-Karben für die Durchfahrt zur Kreisstraße gibt es im Planfeststellungsbeschluss nicht. Allerdings ist von Seiten der Stadt Karben eine Sperrung vorgesehen, um die Entlastungswirkung der Ortsumgehung zu verstärken.

 

 

Frage 4:

Wann beginnt die Baumaßnahme für den Abschnitt neuer Kreisel an der Landstraße nach Burg-Gräfenrode bis zur Brunnenstraße?

Antwort zu Frage 4:

Die Baumaßnahme beginnt im Frühjahr 2015.

 

Frage 5:

Wann soll dieser Abschnitt nach aktueller Planung dem Verkehr übergeben werden?

 

Antwort zu Frage 5:

Die Fertigstellung ist für Ende 2016 geplant.


Frage 6:

Wird nach der Realisierung des vorstehenden Abschnitts die Durchfahrt der Bahnhofstraße durch den Ortskern von Groß-Karben eingeschränkt, z.B. LKW-Durchfahrtsverbot?

Antwort zu Frage 6:

Im Planfeststellungsbeschluss ist diesbezüglich nichts enthalten, da das Aussprechen beispielsweise eines LKW-Durchfahrtverbots eine straßenverkehrsrechtliche Regelung ist, die auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde getroffen wird.
Nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung bis Brunnenstraße werden das die Verkehrsbehörden klären. Diese Prüfung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Zu- und Abfahrt der Nordumgehung über die Brunnenstraße für den Lkw-Verkehr aufgrund der baulichen Gegebenheiten eigentlich nicht freigegeben werden soll. Der Lkw-Verkehr zwischen Gewerbegebiet und Nordumgehung soll über die B 3 verlaufen.

Jedoch kann dann  schon mit den Umgestaltungsmaßnahmen für die Ortsdurchfahrt begonnen werden.

 

 

Frage 7:

Wann beginnt die Baumaßnahme für den Abschnitt Brunnenstraße bis zur B3?

Antwort zu Frage 7:

Der Abschnitt wird auch im Frühjahr 2015 begonnen.

 

 

Frage 8:

Wann soll dieser Abschnitt nach aktueller Planung dem Verkehr übergeben werden?

 

Antwort zu Frage 8:

Dieser Abschnitt wird Ende 2016 fertiggestellt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch dieser Abschnitt realisiert wird, da nur dann die Nordumgehung ihre volle Entlastungswirkung für die Stadt Karben entfalten kann. Dieser Abschnitt ist auch deswegen wichtig, da er einen vierspurigen Ausbau der B 3 bis kurz vor dem Abzweig nach Petterweil beinhaltet, der für den Verkehrsfluss auf der B 3 und Nordumgehung Verbesserungen bringt.

 

Frage 9:

Werden die Kosten und Zeiten für die Nordumgehung eingehalten?

Antwort zu Frage 9:

Sowohl Termine als auch Kosten werden nach derzeitiger Einschätzung eingehalten.