Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Werden die städtischen Liegenschaften regelmäßig auf die Funktion der

gesamte Elektrik überprüft? Dies beinhaltet sowohl die eingebaute (Licht, Strom,etc.) als auch die mobilen Elektrogeräte (Wasserkocher, Tischlampen,

Heissklebepistolen, etc).

2. In welchem Turnus finden diese statt?

3. Wie werden sie protokolliert?

4. Sind diese Protokolle einsehbar?

 

Vielen Dank für die Anfrage – gibt diese uns doch einmal die Gelegenheit die Komplexität und Vielfalt der in Deutschland vorgeschriebenen Prüfungen/Kontrollen und Wartungen sowie die darüber hinaus noch zusätzlich als empfehlenswert bzw. sinnvoll anzusehenden weiteren Kontrollen und Wartungen kurz darzustellen.

 

Für die städtischen Liegenschaften sind unterschiedliche Prüfungen und Wartungen vorgeschrieben (Pflichtprüfungen) und darüber hinaus  auch noch weitere als sinnvoll anzusehende (freiwillige Prüfungen/Wartungen/Kontrollen) beauftragt.

 

Es gibt dabei

gesetzliche Vorschriften,

Vorgaben der Unfallkassen, die Gesetzescharakter haben,

dann gibt es noch Richtlinien,

Empfehlungen

oder auch einfach nur sinnvolle Wartungen. z.B. die Wartung eine Heizungsanlage.

 

Die SPD Anfrage bezieht sich aus aktuellem Anlass auf die Elektroprüfungen.

 

Um Ihnen einmal einen kleinen Einblick über das Spektrum der Prüfungen/Wartungen u. dgl. zu geben erhalten Sie anbei als Beispiel die Übersicht der Wartungen und Prüfungen anhand der Kita Am Breul.

Wir wollen an dieser Stelle den Umfang der Beantwortung nicht sprengen und fügen beispielhaft das Protokoll einer Elektrogeräteprüfung und einer Leiternprüfung, die intern durch geschulte Mitarbeiter geprüft werden, bei. Die Prüfergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Trinkwasserprüfungen umfassen oftmals 15 Seiten und mehr je Gebäude, usw. usw.

 

Zu Ihren Einzelanfragen können wir folgendes mitteilen:

 

In den Gebäuden, in denen es vorgeschrieben ist (z.B. Kitas, Feuerwehren und Versammlungsstätten) sind die ortsfesten elektrischen Anlagen alle 4 Jahre zu prüfen.

Die ortsveränderlichen Elektrogeräte üblicherweise jedes Jahr und bem Nachweis einer sehr geringen Mängelquote kann der Turnus auf zwei Jahre ausgedehnt werden.

 

Die Prüfungen werden mittels unterschiedlicher Unterlagen (Je nach Prüfungsart) dokumentiert.  Beispiele siehe Anlage.

 

Um einen jederzeitigen Überblick der  Wartungen/Kontrollen und Prüfungen sicherzustellen hat KIM bereits im letzten Jahr die Umstellung auf eine entsprechende Immobilenverwaltungssoftware beschlossen (inkl. Verknüpfung mit der Buchhaltung und dem Energiemanagement).

Dieses Modul der Gebäudemanagement-Software welches die Überwachung von Wartung und Pflege beinhaltet können wir gerne inkl. Darstellung der Ergebnisse in einer Sitzung der Betriebskommission des Kommunalen Immobilienmanagements vorstellen bzw. falls gewünscht auch in einer S+I Ausschusssitzung.

 

Anlagen zu der Anfrage:

 

Checkliste Kita Am Breul

Beispiel Protokoll Leiternprüfung

Beispiel Protokoll BGV A3 Elektrogeräte