Sitzung: 17.08.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 2/997/2017
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens (§ 80 bis § 84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Gewerbegebiet „Am Spitzacker“ in der Gemarkung Okarben, Flur 8, den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.