Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Erster Stadtrat Schwaab weist auf eine redaktionelle Änderung hin, die zu Beginn der Sitzung verteilt wurde: In § 2 soll der erste Satz wie folgt gefasst werden:

 

„Der Mietvertrag kommt nach Zahlungseingang der Anzahlung zustande.“

 

Die mit der Einladung versandten Änderungen der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben (in fettroter Schrift) werden - mit der redaktionellen Änderung in § 2 - beschlossen und treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.