Beschluss: einstimmig beschlossen

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Kleingärten sollen auf ihre aktuelle Nutzung geprüft werden. Die Gartengrundstücke von säumigen Zahlern oder Pächtern von verwilderten und ungenutzten Kleingärten sollen langfristig in einer Wiederausschreibung Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat und die Stadt sind dazu aufgefordert, eine angemessen freundliche, aber klare Kommunikationsform für den Dialog mit den betreffenden Pächtern zu finden.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass geprüft wird, ob das bereits ausgeschriebene „Gartenland“ erweitert werden kann. Hierzu können bereits bestehende Kleingartenanlagen erweitert oder neue geschaffen werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen „Gartenland“ als Ausgleichsfläche genutzt werden.