Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 195 „Sauerbornstraße“ im Stadtteil Petterweil ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich erstreckt sich im Ortskern von Petterweil, zwischen der Sauerbornstraße im Norden, dem Lorscher Weg im Osten sowie rückwertig der zur Ysenburger Straße im Süden und der zur Alten Heerstraße im Westen orientierten Liegenschaften. Der Geltungsbereich umfasst die ehemaligen Flurstücke Nrn. 148/5, Nr. 148/6 und 722, die heute als Nrn. 148/6, 148/8 bis 148/14 sowie 722/1 und 722/2, alle in der Flur 1 der Gemarkung Petterweil geführt werden.