Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Offenlage des offiziellen Entwurfs (Planstand vom Mai 2017) mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB für das Bauleitplanverfahren Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ Gemarkung Kloppenheim.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, wird von einer

Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.