Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 223 „Am Quellenhof“ in der Gemarkung Groß-Karben.

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 2,13 ha erstreckt sich am westlichen Rand der Gemarkung Groß-Karben, gelegen am westlichen Ufer Nidda in Richtung Brunnenstraße. 

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 514, 515, 516, 519 und 520 der Flur 2 in der Gemarkung Groß-Karben. Das Gebiet wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

 

Vom westlichen Eckpunkt der Parzelle 514 verläuft die Grenze des Plangebiets zunächst auf der nördlichen Parzellengrenze in Richtung Nordosten und folgt dann im Bogen der Parzellengrenze in südliche Richtung. Ab dem nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 515 verläuft die Plangebietsgrenze weiter in südliche Richtung auf der westlichen Grenze der Gewässerparzelle Nr. 231/77, bis zum östlichen  Eckpunkt der Parzelle 516. Von dort nimmt der Grenzverlauf die südliche Richtung auf der östlichen Grenze der Parzelle 516 und weiter in westlicher Richtung, auf der südlichen Grenze der vorgenannten Parzelle. Der südliche Grenzverlauf setzt sich weiter auf der südlichen Grenze der Parzelle Nr. 520 in westliche Richtung  fort und bezieht die Parzelle 519 in einem Bogen mit ein. Vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle 520 verläuft der westliche Grenzverlauf des Plangebiets in einem großen Bogen entlang der Straße „Am Selzerbrunnen“ in nordöstliche Richtung, bis sie auf den südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 515 stößt. Von dort erreicht der Grenzverlauf nach wenigen Metern in nördlicher Richtung wieder den Ausgangspunkt.