Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Heinzel führt aus, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes lediglich zur Erweiterung eines Einfamilienhauses dient. Dieses Bauvorhaben lässt sich nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans genehmigen. Aufgrund der Randlage ist ein Normalverfahren durchzuführen. Aus diesem Grund erfolgt nun in einem ersten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zeitgleich der Öffentlichkeit.

 

Es besteht kein Frage- und Diskussionsbedarf.

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 227 “Büdesheimer Straße”, Gemarkung Klein-Karben einschließlich Begründung und Anlagen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom Juni 2017 durchzuführen.