Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Anlass und das Ziel der Planung werden durch Herrn Heinzel erläutert. Ein Bauträger hat die Plangebietsfläche erworben und möchte ein Vorhaben realisieren, das weitgehend dem bestehenden und ursprünglich ebenfalls projektorientierten Bebauungsplan entspricht.  Zur Regelung der Abweichungen des Konzepts vom rechtskräftigen Bebauungsplan, ist eine Änderung notwendig. Die Änderungen werden im Wesentlichen nicht von den Festsetzungen des Bestandsplans abweichen. Die groben Inhalte der Änderungen werden kurz vorgestellt und auf Rückfragen eingegangen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 195 „Sauerbornstraße“ im Stadtteil Petterweil ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich erstreckt sich im Ortskern von Petterweil, zwischen der Sauerbornstraße im Norden, dem Lorscher Weg im Osten sowie rückwertig der zur Ysenburger Straße im Süden und der zur Alten Heerstraße im Westen orientierten Liegenschaften. Der Geltungsbereich umfasst die ehemaligen Flurstücke Nrn. 148/5, Nr. 148/6 und 722, die heute als Nrn. 148/6, 148/8 bis 148/14 sowie 722/1 und 722/2, alle in der Flur 1 der Gemarkung Petterweil geführt werden.