Fremdwerbeanlage an der Aral-Tankstelle, Homburger Straße 64

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat das von dem Magistrat der Stadt Karben versagte Einvernehmen für die Baugenehmigung einer großflächigen, einseitig beleuchteten Fremdwerbeanlage an der Aral-Tankstelle, Homburger Straße 64, ersetzt. Hiergegen hat der Magistrat zwischenzeitlich Klage erhoben. Der Magistrat ist der Auffassung, dass der Wetteraukreis vor dem Ersetzen des versagten Einvernehmens die Stadt hätte anhören müssen. Außerdem vertritt der Magistrat die Meinung, dass sich die großflächige, einseitig beleuchtete Fremdwerbeanlage, deren Werbekopf 11 m² groß ist und eine Gesamthöhe von annähernd 5,37 m aufweist, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, in der lediglich Eigenwerbeanlagen auf die Stätte der Leistung hinweisen und die stark von Wohnnutzung bestimmt ist. Schließlich würde die Werbeanlage nach Meinung des Magistrats auch das Ortsbild beeinträchtigen, das von Straßengrün und dem angrenzenden Skulpturenpark geprägt ist.