Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Bürgermeister Rahn stellt den Bedarf einer Bauleitplanung für den Standort dar. Einerseits ist die Erweiterung des Gebäudes zur Nutzung für den Petanque-Verein vorgesehen, andererseits ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, auch den bestehenden Sportplatz planungsrechtlich abzusichern um bei Bedarf eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Herr Schulze bittet um Beteiligung des Ortsbeirats. Auf Nachfrage wird erläutert, dass der nicht mehr genutzte Hartplatz, der nicht Bestandteil des Planverfahrens ist, renaturiert wird.

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ in der Gemarkung Okarben.

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 1,69 ha ist am östlichen Rand der Gemarkung Okarben nördlich des Klingelwiesenwegs, zwischen der Nidda und der Gemarkungsgrenze gelegen.

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstücke 13/1 und Teilflächen des Flurstücks 13/8 in der Flur 2 der Gemarkung Okarben und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

 

Vom südöstlichen Eckpunkt der ehemaligen Sportanlagenparzelle Flur 2 Nr. 13/8 auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 2 Nr. 479/4 „Großgasse“ in nordwestlicher Richtung verlaufend bis zum südwestlichen Eckpunkt der Sportanlagenparzelle Flur 2 Nr. 13/1. Von diesem Punkt in nördliche Richtung auf der westlichen Grenze der letztgenannten Parzelle verlaufend, bis zu deren nordwestlichem Eckpunkt und von hier, weiter entlang der südlichen Grenze der landwirtschaftlich genutzten Parzelle Flur 2 Nr. 13/6, in östlicher Richtung. Am nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 13/1 knickt der Grenzverlauf in südlicher Richtung ab und verläuft 133m auf der östlichen Grenze der vorgenannten Parzelle. Nach 133m durchquert der Grenzverlauf die Parzelle des ehemaligen Sportplatzes Flur 2 Nr. 13/8 auf einer parallel zu ihrer nördlichen Parzellengrenze verlaufenden Linie bis diese Linie auf die östliche Grenze der durchquerten Parzelle stößt. Von dort nimmt die Grenze des Plangebiets den südlichen Verlauf der östlichen Parzellengrenze bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 13/8 auf.