Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeister Rahn weist auf eine redaktionelle Änderung hin, die zu Beginn der Sitzung verteilt wurde: in § 2 soll der erste Satz wie folgt gefasst werden:

 

„Der Mietvertrag kommt nach Zahlungseingang der Anzahlung zustande.“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, zu beschließen:

Die im Anhang beigefügten Änderungen der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben (in fettroter Schrift) werden – mit der redaktionellen Änderung in § 2 - beschlossen und treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.