Sitzung: 16.08.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 2/997/2017
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, für die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens (§ 80 bis § 84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Gewerbegebiet „Am Spitzacker“ in der Gemarkung Okarben, Flur 8, den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.