Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, für die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens (§ 80 bis § 84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Gewerbegebiet „Am Spitzacker“ in der Gemarkung Okarben, Flur 8, den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.