Mit Schreiben vom 1.Juli 2014 beanstandet die Kommunalaufsicht die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung durch Beschluss der STVV vom 20.03.2014.

 

Aus einer Stellungnahme des Städtetages vom 8.4.2014 ergibt sich folgende gegenteilige Meinung:

 

„Von der Durchsetzung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn nach Auffassung der Kommunalaufsichtsbehörde die Städte und Gemeinden den Haushaltsausgleich nur kurzzeitig oder geringfügig nicht erreichen.

Die mittelfristige Finanzplanung ist bei dieser Beurteilung zu berücksichtigen.“

Es bleibt Ihnen nur die Erfüllung dieser Voraussetzungen darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen.

Sollten die genannten Voraussetzungen vorliegen und die Kommunalaufsicht dennoch weiter ihr Begehren verfolgen wollen, verbliebe der Rechtsweg.“

 

Die Aufsichtsbehörde lehnt die Heranziehung der mittelfristigen Finanzplanung im Gegensatz zur expliziten Meinung des Städtetages ab.

 

Die Stadt Karben geht konsequent den Weg der Etatkonsolidierung und des Etatausgleiches auch ohne Straßenbeitragssatzung. Die Beschlüsse bzgl. Friedhofsgebühren und KITA Gebühren zeigen dass wir unserer Verantwortung nachkommen auch wenn es sich um unpopuläre Maßnahmen handelt.

 

Allerdings empfehle ich jetzt als Bürgermeister der Stadt Karben den Klageweg, da es nicht sein kann dass wir trotz Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes gezwungen werden sollen unsere Bürger/innen noch weiter zu belasten..