Sitzung: 03.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
Mit
Schreiben vom 1.Juli 2014 beanstandet die Kommunalaufsicht die Aufhebung der
Straßenbeitragssatzung durch Beschluss der STVV vom 20.03.2014.
Aus einer
Stellungnahme des Städtetages vom 8.4.2014 ergibt sich folgende gegenteilige
Meinung:
„Von der Durchsetzung der Pflicht zur
Erhebung von Straßenbeiträgen kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden,
wenn nach Auffassung der Kommunalaufsichtsbehörde die Städte und Gemeinden den
Haushaltsausgleich nur kurzzeitig oder geringfügig nicht erreichen.
Die mittelfristige Finanzplanung ist bei dieser
Beurteilung zu berücksichtigen.“
Es bleibt Ihnen nur die Erfüllung
dieser Voraussetzungen darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen.
Sollten die genannten Voraussetzungen
vorliegen und die Kommunalaufsicht dennoch weiter ihr Begehren verfolgen
wollen, verbliebe der Rechtsweg.“
Die
Aufsichtsbehörde lehnt die Heranziehung der mittelfristigen Finanzplanung im Gegensatz
zur expliziten Meinung des Städtetages ab.
Die Stadt
Karben geht konsequent den Weg der Etatkonsolidierung und des Etatausgleiches
auch ohne Straßenbeitragssatzung. Die Beschlüsse bzgl. Friedhofsgebühren und
KITA Gebühren zeigen dass wir unserer Verantwortung nachkommen auch wenn es
sich um unpopuläre Maßnahmen handelt.
Allerdings empfehle ich jetzt als Bürgermeister der Stadt Karben den Klageweg, da es nicht sein kann dass wir trotz Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes gezwungen werden sollen unsere Bürger/innen noch weiter zu belasten..