Sitzung: 23.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 1/285/2014
Stv.
Schäfer (GRÜNE) bringt einen konkurrierenden Hauptantrag (s. Anlage 1) ein.
(Abst.-Erg.
zu 1 des konkurrierenden Hauptantrages:
4 : 27 : 0 – somit abgelehnt)
(Abst.-Erg.
zu 2 des konkurrierenden Hauptantrages:
4 : 27 : 0 – somit abgelehnt)
(Abst.-Erg.
zu 3 des konkurrierenden Hauptantrages:
4 : 27 : 0 – somit abgelehnt)
(Abst.-Erg.
zu 4 des konkurrierenden Hauptantrages: 12 : 19 : 0 – somit abgelehnt)
Protokollnotiz:
Der
Widerspruch und die eventuelle Klage werden als Musterprozess vom Hessischen
Städtetag geführt. D.h., dass für die Stadt Karben keine Kosten entstehen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat
wird ermächtigt:
- Gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht des
Wetteraukreises vom 01.07.2014 zum Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2014 zur Aufhebung der
Straßenbeitragssatzung Widerspruch einzulegen.
Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben für den Fall, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen und der Beanstandungsbescheid nicht aufgehoben wird..