Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Stv. Schäfer (GRÜNE) bringt einen konkurrierenden Hauptantrag (s. Anlage 1) ein.

 

(Abst.-Erg. zu 1 des konkurrierenden Hauptantrages:   4 : 27 : 0 – somit abgelehnt)

(Abst.-Erg. zu 2 des konkurrierenden Hauptantrages:   4 : 27 : 0 – somit abgelehnt)

(Abst.-Erg. zu 3 des konkurrierenden Hauptantrages:   4 : 27 : 0 – somit abgelehnt)

(Abst.-Erg. zu 4 des konkurrierenden Hauptantrages: 12 : 19 : 0 – somit abgelehnt)

 

 

Protokollnotiz:

Der Widerspruch und die eventuelle Klage werden als Musterprozess vom Hessischen Städtetag geführt. D.h., dass für die Stadt Karben keine Kosten entstehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird ermächtigt:

  1. Gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises vom 01.07.2014 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2014 zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung Widerspruch einzulegen.

Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben für den Fall, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen und der Beanstandungsbescheid nicht aufgehoben wird..