Sitzung: 22.07.2014 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: S 1/279/2014
Herr
Gottfried Lehr legt zu Beginn der Vorstellung der 3 Teilbereiche der Nidda
Renaturierung im Innenstadtbereich folgenden Sachverhalt dar:
Die
Gewässereigentümer sind gem. EU-Vorgabe verpflichtet diese in einen ökologisch
guten Zustand zu bringen. Derzeit gibt es für derlei Maßnahmen hohe Zuschüsse
vom Land. Ob oder in welchem Umfang diese in Zukunft weiterhin zur Verfügung
stehen werden ist nicht absehbar, deshalb ist der Zeitpunkt für die
Durchführung des Projektes günstig. Auch werden sich die Verpflichtungen der
Gewässerpflege und des Hochwasserschutzes voraussichtlich in Zukunft eher
verschärfen, ggf. durch Einführung der entsprechenden Gesetzte.
Durch die Renaturierungsmaßnahmen
darf der Hochwasserschutz nicht
verschlechtert werden. Aufgrund dieser Vorgabe sind bereits verschiedene
Gutachten in Auftrag gegeben worden, die diesen Sachverhalt fachlich absichern.
In den Bereichen der vorliegenden Planung wird der Hochwasserschutz durch die
vorgesehenen Maßnahmen verbessert.
Die
Gesamtmaßnahme wird ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt das
Regierungspräsidium in Darmstadt, welches die erforderlichen fachlichen und
sachlichen Fragestellungen (Planung, Gutachten, naturschutzrechtlichen Belange,
Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Gewässerschutz, hydraulische
Berechnungen etc.) prüft.
Die
Unterlagen sollen Mitte August eingereicht werden. Mit der Genehmigung wird
noch in diesem Jahr gerechnet, so dass die Ausführung Anfang nächsten Jahres in
einer Nettobauzeit von ca. 3 Monaten (witterungsabhängig) erfolgen kann. Die
Ausführung wird fachlich überwacht.
Generell
schafft die Niddarenaturierung die „gebaute Grundlage“ des Gewässers mit
Randbereichen, in der die Erlebnispunkte und Wegeführungen im Detail
landschaftsplanerisch auszuarbeiten sind. Änderungen können in gesonderten
Verfahren erfolgen.
Herr Lehr
stellt nun in Folge die drei Teilbereichsplanungen innerhalb der Strecke
Dögelmühle und Brücke Dortelweiler Straße vor:
1. Bereich zwischen Skateranlage
Gewerbegebiet, Hundeübungsplatz,
Brücke
Dortelweiler Straße
2. Bereich Hallenfreizeitbad (HFZB),
Feuerwehr, Kläranlage, Skaterbahn
3. Bereich Hessenring, ASB-Altenwohnheim,
Stadtverwaltung
Erläutert
werden der derzeitige Verlauf der Nidda, Begleitwege und Damm und die
Veränderungen durch die Planung. Hierzu gehört die Schaffung von
Retentionsflächen (ausgebildet als extensive Wiesenflächen, die 1 – 2 Mal pro
Jahr zu mähen bzw. zu beweiden sind) durch die Verlegung des Damms mit Abstand
von dem Flusslauf, Entstehung von Kiesbuchten und Gleithängen, Inseln im
Flusslauf und die Ausbildung eines Seitenarms (im Bereich 1.), Erhöhung und
Absenkung von Flächen, Ausbringungen von anfallendem Erdaushub, Anpflanzungen,
Lattenzäune zum Schutz von vorhanden Buschwerk, Verlauf der Wegeführung.
Diskutiert
werden hierbei folgenden Punkte:
-
Veränderungen Hochwasserschutz ?
der Hochwasserschutz wird in den beplanten
Bereichen verbessert s.o. Vorgaben
- Ausbildung der Dämme (Höhe,
Wegeführung, Lage); der Kanalcharakter der Nidda verschwindet, der Flussraum
wird aufgeweitet; die Dämme werden verlegt, erhöht und verbessert ausgeführt ? eine
Vermaßung der Lage der Dämme wird aufgrund der entstanden Diskussion im
nördlichen Bereich (angrenzend an Hessenring und Ramonvillestraße) von dem Büro
Lehr erfolgen; der vermaßte Plan wird nachgereicht und öffentlich zugänglich
gemacht (homepage). Hinweis: Die Planung kann derzeit auf der homepage der
Stadt Karben unter
https://www.karben.de/rathaus-buergerservice/projekte/nidda-renaturierung
eingesehen werden); eine Verlegung der Wegeführung ist in der
Ausführungsplanung noch möglich
- Blickkontakte/Zugänglichkeit der
Nidda für die Bevölkerung; hier ist festzuhalten, dass in allen Bereichen eine
bessere Zugänglichkeit an den Fluss für die Bevölkerung erreicht wird. Auch
wenn die Wegeführung nicht immer direkt am Flusslauf verbleibt.
Die Wiesen werden wie o.g. nur in begrenzten Zeiträumen beweidet und können
begangen und genutzt werden.
- Bereich vor der Stadtverwaltung wird
in einem gesonderten Verfahren detailliert überplant
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Pläne zur Renaturierung der Nidda mit Stand Juli 2014 zu beschließen.