Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Gottfried Lehr legt zu Beginn der Vorstellung der 3 Teilbereiche der Nidda Renaturierung im Innenstadtbereich folgenden Sachverhalt dar:

Die Gewässereigentümer sind gem. EU-Vorgabe verpflichtet diese in einen ökologisch guten Zustand zu bringen. Derzeit gibt es für derlei Maßnahmen hohe Zuschüsse vom Land. Ob oder in welchem Umfang diese in Zukunft weiterhin zur Verfügung stehen werden ist nicht absehbar, deshalb ist der Zeitpunkt für die Durchführung des Projektes günstig. Auch werden sich die Verpflichtungen der Gewässerpflege und des Hochwasserschutzes voraussichtlich in Zukunft eher verschärfen, ggf. durch Einführung der entsprechenden Gesetzte.

Durch die Renaturierungsmaßnahmen darf  der Hochwasserschutz nicht verschlechtert werden. Aufgrund dieser Vorgabe sind bereits verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben worden, die diesen Sachverhalt fachlich absichern. In den Bereichen der vorliegenden Planung wird der Hochwasserschutz durch die vorgesehenen Maßnahmen verbessert.

Die Gesamtmaßnahme wird ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt das Regierungspräsidium in Darmstadt, welches die erforderlichen fachlichen und sachlichen Fragestellungen (Planung, Gutachten, naturschutzrechtlichen Belange, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Gewässerschutz, hydraulische Berechnungen etc.) prüft.

Die Unterlagen sollen Mitte August eingereicht werden. Mit der Genehmigung wird noch in diesem Jahr gerechnet, so dass die Ausführung Anfang nächsten Jahres in einer Nettobauzeit von ca. 3 Monaten (witterungsabhängig) erfolgen kann. Die Ausführung wird fachlich überwacht.

Generell schafft die Niddarenaturierung die „gebaute Grundlage“ des Gewässers mit Randbereichen, in der die Erlebnispunkte und Wegeführungen im Detail landschaftsplanerisch auszuarbeiten sind. Änderungen können in gesonderten Verfahren erfolgen.

 

Herr Lehr stellt nun in Folge die drei Teilbereichsplanungen innerhalb der Strecke Dögelmühle und Brücke Dortelweiler Straße vor:

1.         Bereich zwischen Skateranlage Gewerbegebiet, Hundeübungsplatz,
            Brücke Dortelweiler Straße

2.         Bereich Hallenfreizeitbad (HFZB), Feuerwehr, Kläranlage, Skaterbahn

3.         Bereich Hessenring, ASB-Altenwohnheim, Stadtverwaltung

 

Erläutert werden der derzeitige Verlauf der Nidda, Begleitwege und Damm und die Veränderungen durch die Planung. Hierzu gehört die Schaffung von Retentionsflächen (ausgebildet als extensive Wiesenflächen, die 1 – 2 Mal pro Jahr zu mähen bzw. zu beweiden sind) durch die Verlegung des Damms mit Abstand von dem Flusslauf, Entstehung von Kiesbuchten und Gleithängen, Inseln im Flusslauf und die Ausbildung eines Seitenarms (im Bereich 1.), Erhöhung und Absenkung von Flächen, Ausbringungen von anfallendem Erdaushub, Anpflanzungen, Lattenzäune zum Schutz von vorhanden Buschwerk, Verlauf der Wegeführung.

 

Diskutiert werden hierbei folgenden Punkte:

- Veränderungen Hochwasserschutz ? der Hochwasserschutz wird in den beplanten
  Bereichen verbessert s.o. Vorgaben

- Ausbildung der Dämme (Höhe, Wegeführung, Lage); der Kanalcharakter der Nidda verschwindet, der Flussraum wird aufgeweitet; die Dämme werden verlegt, erhöht und verbessert ausgeführt ? eine Vermaßung der Lage der Dämme wird aufgrund der entstanden Diskussion im nördlichen Bereich (angrenzend an Hessenring und Ramonvillestraße) von dem Büro Lehr erfolgen; der vermaßte Plan wird nachgereicht und öffentlich zugänglich gemacht (homepage). Hinweis: Die Planung kann derzeit auf der homepage der Stadt Karben unter https://www.karben.de/rathaus-buergerservice/projekte/nidda-renaturierung eingesehen werden); eine Verlegung der Wegeführung ist in der Ausführungsplanung noch möglich

- Blickkontakte/Zugänglichkeit der Nidda für die Bevölkerung; hier ist festzuhalten, dass in allen Bereichen eine bessere Zugänglichkeit an den Fluss für die Bevölkerung erreicht wird. Auch wenn die Wegeführung nicht immer direkt am Flusslauf verbleibt.
Die Wiesen werden wie o.g. nur in begrenzten Zeiträumen beweidet und können begangen und genutzt werden.

- Bereich vor der Stadtverwaltung wird in einem gesonderten Verfahren detailliert überplant

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Pläne zur Renaturierung der Nidda mit Stand Juli 2014 zu beschließen.