Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragen:

1.)   Warum ist das Funktionsgebäude an der Waldhohl nicht für eine Photovoltaikanlage geeignet?

2.)   Wurden hier Planungsfehler gemacht?

3.)   Wer war für die Planung verantwortlich?

4.)   Aus der Presse konnte man erfahren, dass bei einem Rundgang mit Herrn Bürgermeister Rahn mehrere Mängel festgestellt wurden. Wurden diese Mängel seitens eines Gutachters betrachtet und auch beseitigt?

5.)   Wie hoch beliefen sich die Extrakosten für die Beseitigung der Mängel?

 

Mit der Realisierung des Funktionsgebäudes erhält das Stadion an der Waldhol endlich seine volle Nutzungsfähigkeit. Den nutzenden Karbener Vereinen wird hierdurch eine vollumfänglich nutzbare und attraktive  Sportstätte zur Verfügung gestellt mit der sich den Vereinen neue Chancen eröffnen.

Auf gut 500 qm Fläche mit einer Dachterrasse die einen Rundumblick über das alte Stadion bietet ist nicht nur funktionell ein gelungenes Gebäude geschaffen worden.

Eine Besonderheit hierbei ist die Nutzung des Gebäudes durch mehrere KARBENER SPORTVEREINE.

 

Nun den Fragen:

1.         Warum ist das Funktionsgebäude an der Waldhohl nicht für eine Photovoltaikanlage geeignet?

2.         Wurden hier Planungsfehler gemacht?

3.         Wer war für die Planung verantwortlich?

 

Antworten zu den Fragen 1 bis 3:

Bereits in der Planungsphase des Funktionsgebäudes wurde die energetische Situation vorab analysiert.

So war ursprgl. geplant das Gebäude an ein Fernwärmenetz im Zuge der Errichtung des Baugebietes AM KALKOFEN anzuschließen.

Nachdem sich diese Variante zerschlagen hatte wurde ein Holzpelletanlage installiert.

Ferner wurde die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage geprüft. Aufgrund des voraussichtlich geringen Anteils an selbst verbrauchten Stroms im Stadiongebäude ist die prognostizierte Rentabiltät einer PV Anlage in diesem Fall äußerst gering. Daher wurde auf die Installation verzichtet. Die KARBEN ENERGIE GmbH hat als bessere Alternative die Installation einer Anlage auf einem Gebäude des Zweckverbandes projektiert.

 

Fragen:

4.       Aus der Presse konnte man erfahren, dass bei einem Rundgang mit Herrn Bürgermeister Rahn mehrere Mängel festgestellt wurden. Wurden diese Mängel seitens eines Gutachters betrachtet und auch beseitigt?

5.       Wie hoch beliefen sich die Extrakosten für die Beseitigung der Mängel?

 

Antworten zu den Fragen 4 und 5:

Wie bei Bauvorhaben dieser Größenordnung nicht unüblich treten bei der Realisierung auch Mängel in der korrekten Umsetzung auf. Diese sind von uns dokumentiert und zur Abhilfe bei en betreffenden Firmen angemeldet.

Es handelt sich um eine Vielzahl kleinere Mängel und noch nicht im Sinne des Bauherren ausgeführte Leistungen.  Zur Mängelbeseitigung wurden den Firmen – wie o. g. - Fristen gesetzt.

Bisher war das Einsetzen eines Gutachters noch nicht erforderlich.

Die Mängelbeseitigung geht zu Lasten der Firmen, ggf. können Teile der Schlussrechnung einbehalten werden.