Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kurz vorweg geschickt – der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises hat eine deutlich Erhöhung der (öffentlich-rechtlichen) Gebühren für die Entsorgung bzw. Annahme von Abfällen angekündigt.

 

Vorausschauenderweise hat die Stadt Karben mit der Entscheidung die Überschüsse aus dem Abfallbereich nicht vorschnell auszuschütten, sondern einer Rücklage zuzuführen offensichtlich den richtigen Weg gewählt hat.

Eine Erhöhung der Abfallgebühren ist daher in Karben, trotz der ab 2018 deutlich erhöhten Gebühren des AWB bis auf weiteres nicht erforderlich.

 

Einzig bei den Gebühren des Wertstoffhofes sind wir an die Entscheidungen des Kreises gebunden.

 

Frage 1:

Wie wird sich die Preissteigerung für die Bürger/innen auswirken?

 

Antwort zur Frage 1:

Die Kalkulation der Abfallgebühren ab 2018 ist an ein Fachbüro beauftragt.

 

Da geplant ist, die Rücklagen (siehe Frage 3) dafür zu nutzen, sollen die Gebühren konstant bleiben. Es könnte aber auch Vorschläge geben die Gebührenstruktur zu verändern ohne dass die Gesamtpreise angehoben werden.

 

Einzig bei den Gebühren des Wertstoffhofes sind wir an die Entscheidungen des Kreises gebunden.

 

 

Frage 2:

Hat dies auch Auswirkungen auf die Gebühren beim städtischen Recyclinghof?

 

Antwort zur Frage 2:

Im Gegensatz zu den übrigen Abfallgebühren sind wir bei der Gebührengestaltung des WSH nicht frei, sondern an die Vorgaben des Kreises gebunden.

 

D. h. die neuen Gebührensätze hat der AWB vorgegeben – hier wird es daher einen Nachtrag oder eine Neufassung der Satzung geben.

 

Konkret wird steigen:

Sperrmüll                               – um 6 Cent je kg auf 18 Cent je kg

Altholz (A I bis A III)           – um 1 Cent je kg auf 10 Cent je kg

Grünabfall                             – um 3 Cent je kg auf   6 Cent je kg

Bauschutt                              – um 1 Cent je kg auf   6 Cent je kg

Altreifen kosten weiterhin 3,50 € pro Stück.

 

Nach der Erweiterung des Hofes ist geplant zusätzlich  einen Container für Plastikabfälle (PE und PP) aufzustellen (bisher als Sperrmüll angenommen), deren Entsorgung kostenlos ist. D.h. für derartige Abfälle müssen dann zukünftig anstelle der 18 Cent je kg dann keine Gebühren mehr gezahlt werden.

 

 

Frage 3:

Wie hoch sind die derzeitigen Rücklagen und ist vorgesehen, diese für die Gebührenerhöhung zu verwenden?

 

Antwort zur Frage 3:

Die Rücklage hat zum 31.12.2016 einen Bestand von rd. 1,3 Millionen  Euro. Im Entwurf des Haushalts 2018 ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 250.000 € zum Ausgleich der höheren Gebührenentgelte des AEW vorgesehen.

Dadurch dokumentieren wir bereits im Etatentwurf, dass in Karben die Gebühren nicht steigen sollen.

 

 

Frage 4:

Welche Müllarten werden teurer bzw. günstiger? Bis wann sind die Gebühren festgeschrieben?

 

Antwort zur Frage 4:
Die Entsorgungskosten seitens AWB werden generell erhöht und werden bis 2021 festgeschrieben sein.

 

Für die Einsammlung der Abfälle ist die Stadt Karben zuständig. Hier konnten wir im Verbund mit anderen Wetterauer Kommunen bei der Neuausschreibung  – außer bei der Sammlung von Grünschnitt – sogar etwas niedrigere Ergebnisse erreichen. Auch diese Kosten sind bis 2021 festgeschrieben.

 

 

Frage 5:

Sind die Verhandlungen mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb bereits abgeschlossen? Kann ggf. die Taktung der Müllabholung optimiert werden?

 

Antwort zur Frage 5:

Hier ist zu unterscheiden:

Annahme und Entsorgung von Abfällen

Hierfür ist der AWB zuständig. Auf Basis der AWB Kalkulation wurden diese Gebühren vom AWB festgelegt.  Ein Mitspracherecht der Stadt Karben ist dabei nicht möglich.

 

 

 

Einsammlung der Abfälle

Hierfür ist die Stadt Karben zuständig.  Unter Zuarbeit des AWB wurde von der Arbeitsgemeinschaft Abfall Wetterau (AGAW) eine neue Ausschreibung durchgeführt.

Im Vorfeld der Ausschreibung wurden die Abholtaktungen im Magistrat erörtert und entschieden, dass wir in Karben keine längeren Abholtaktungen wünschen.

Die aus den Ausschreibungen erzielten Ergebnisse sind in  entsprechende Verträge umgesetzt worden und haben eine Laufzeit von 5 Jahren inkl. einer Verlängerungsoption von weiteren 2 Jahren. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass aus der Ausschreibung der Abfalleinsammlung zu keinen nennenswerten Steigerungen und tlw. Sogar zu besseren Konditionen gekommen ist.

 

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Altglasentsorgung und die „gelben Säcke“ nicht in die Zuständigkeit der Stadt Karben fallen – gerade hier gab es in der Vergangenheit leider wiederholt vielfach Beschwerden.