Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragen:

1.         Ist diese Vereinbarung zwischen Land und Kommune verpflichtend?

2.         Aus  unterschiedlichen Modulen  und verschiedenen Gehaltsstufen errechnen sich unterschiedliche KiTa Beiträge für jede Familie. Wie lang ist in Karben die durchschnittliche Nutzungszeit und wie hoch ist dafür der durchschnittliche KiTa Elternbeitrag? Deckt das die errechnete Landespauschale ab? Oder entsteht der Stadt Karben dadurch ein erhöhter Zuschussbedarf?

3.         Der Besuch der KiTa über 6 Stunden schließt sicherlich ein Mittagessen ein. Ist genug Küchenkapazität vorhanden oder entstehen durch das neue Angebot neue Investitionskosten und auch Folgekosten durch mehr Küchenpersonal u.ä.?

4.         Die Bemessung der Landesförderung soll wohl nach Wohnsitzkindern der Kommune erfolgen. Was bedeutet das genau? Welche Kosten werden wie gedeckt für Kinder, die Kitas in anderen Kommunen besuchen bzw. was ist mit Kindern anderer Kommunen, die KiTas in Karben aufsuchen?

5.         Gilt die Beitragsfreiheit nur für die städtischen KiTas oder auch für die KiTas anderer Träger? Was ist, wenn die Gebühren dort viel höher sind als in den städtischen KiTas? Wer trägt das Defizit?

 

Die Antworten der TOP’e 28, 29 und 30 erfolgt gemeinsam (siehe unten):

Zur Thematik BEITRAGSFREIHEIT DER KITA´s für 6 Stunden am Tag liegen uns mehrere Anfragen vor die wir zusammenfassend wie folgt beantworten.

 

Grds. Ist die Beitragsfreiheit für eine Betreuung in der KITA zu begrüßen.

Allerdings  lässt das bislang vorgelegte Konzept noch eine Vielzahl von Fragen offen:

1.    Ist der Erstattungssatz hoch genug um den Wegfall der Elternbeiträge auszugleichen

2.    Was ist mit Kostensteigerungen in Folgejahren

3.    Woher kommen in der Kürze der Zeit weitere ausgebildete Fachkräfte für die zu erwartenden Mehrbetreuungsstunden

4.    Was passiert mit Kindern aus Nachbarorten wenn die Erstattung vom Land nur an die Wohnortgemeinde der Kinder erfolgt

5.    Wie soll mit freien Trägern verfahren werden die aufgrund höherer Standards auch höhere Gebühren verlangen

Zur Faktenlage:

Die KITA GEBÜHREN in Karben betragen aktuell je nach Einkommen von 104 Euro bis zu 226 Euro.

Dies lässt schon erkennen, dass der vom Land vorgeschlagene Betrag von 136 Euro nicht auskömmlich sein wird. Bereits in der Stufe 3 von 7 Einkommensstufen wird ein Monatsbeitrag von 139 Euro erhoben.

 

Von 450 KITA Kindern die per 1.11.2017 in den 8 städtischen KITA´s betreut werden sind 86 Kinder nur mit 22,5 Wochenstunden und somit ohne Mittagessen in Betreuung. Wenn nun ab 1.8.2018 in den KITA´s 6 Stunden je Tag kostenfrei sind ist davon auszugehen, dass ein größerer Teil dieser Kinder länger betreut werden muss und dadurch mehr Fachpersonal und zusätzliche Küchenkapazitäten benötigt werden.

In den Kindergärten in Kloppenheim und Petterweil liegt der Anteil der Kinder mit einer mittleren wöchentlichen Betreuung von 22,5 sogar bei 26% bzw. 29%.

Bei einem höheren Anteil an Essenskindern sind hier dringend Ausbaumaßnahmen (größere Küche, etc.) erforderlich.

 

Lt. Schreiben des Landes gilt die pauschale Erstattung von 136 Euro im Monat je Kind nur, wenn alle (!) KITA´s auf dem Gemeindegebiet in die Beitragsfreiheit einbezogen werden.

Freie Träger wie MONTESSORI oder Tfk etc. nehmen tlw. Aufgrund höherer Standards auch höhere Gebühren von tlw. Über 400 Euro im Monat.

Wer bezahlt hier die Differenz zum geplanten pauschalen Kostenersatz vom Land?

 

Da zurzeit noch keine verbindlichen Regelungen vorliegen und zudem  noch die o. g. offenen Fragen zu klären sind, ist im eingebrachten Etatentwurf für 2018 noch keine Berücksichtigung der Neuordnung im KITA Beitragsbereich enthalten.

Sobald die Rahmenbedingungen feststehen werden wir ggf. notwendige Anpassungen vornehmen bzw. wir gehen davon aus, dass im Wege der Detaildiskussion die Anregungen der Kommunen Berücksichtigung finden. Dadurch würde die Beitragsfreiheit kostenneutral umsetzbar sein.

Eine Anpassung des Haushalts würde dadurch entfallen.