Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/254/2017
Fragen:
1.
Ist
diese Vereinbarung zwischen Land und Kommune verpflichtend?
2.
Aus unterschiedlichen Modulen und verschiedenen Gehaltsstufen errechnen
sich unterschiedliche KiTa Beiträge für jede Familie. Wie lang ist in Karben
die durchschnittliche Nutzungszeit und wie hoch ist dafür der durchschnittliche
KiTa Elternbeitrag? Deckt das die errechnete Landespauschale ab? Oder entsteht
der Stadt Karben dadurch ein erhöhter Zuschussbedarf?
3.
Der
Besuch der KiTa über 6 Stunden schließt sicherlich ein Mittagessen ein. Ist
genug Küchenkapazität vorhanden oder entstehen durch das neue Angebot neue
Investitionskosten und auch Folgekosten durch mehr Küchenpersonal u.ä.?
4.
Die
Bemessung der Landesförderung soll wohl nach Wohnsitzkindern der Kommune
erfolgen. Was bedeutet das genau? Welche Kosten werden wie gedeckt für Kinder,
die Kitas in anderen Kommunen besuchen bzw. was ist mit Kindern anderer
Kommunen, die KiTas in Karben aufsuchen?
5.
Gilt
die Beitragsfreiheit nur für die städtischen KiTas oder auch für die KiTas
anderer Träger? Was ist, wenn die Gebühren dort viel höher sind als in den städtischen
KiTas? Wer trägt das Defizit?
Die Antworten der TOP’e 28, 29 und 30 erfolgt gemeinsam (siehe unten):
Zur Thematik
BEITRAGSFREIHEIT DER KITA´s für 6 Stunden am Tag liegen uns mehrere Anfragen
vor die wir zusammenfassend wie folgt beantworten.
Grds. Ist die
Beitragsfreiheit für eine Betreuung in der KITA zu begrüßen.
Allerdings lässt das bislang vorgelegte Konzept noch
eine Vielzahl von Fragen offen:
1. Ist der Erstattungssatz hoch genug um
den Wegfall der Elternbeiträge auszugleichen
2. Was ist mit Kostensteigerungen in
Folgejahren
3. Woher kommen in der Kürze der Zeit
weitere ausgebildete Fachkräfte für die zu erwartenden Mehrbetreuungsstunden
4. Was passiert mit Kindern aus
Nachbarorten wenn die Erstattung vom Land nur an die Wohnortgemeinde der Kinder
erfolgt
5. Wie soll mit freien Trägern verfahren
werden die aufgrund höherer Standards auch höhere Gebühren verlangen
Zur Faktenlage:
Die KITA GEBÜHREN
in Karben betragen aktuell je nach Einkommen von 104 Euro bis zu 226 Euro.
Dies lässt schon erkennen,
dass der vom Land vorgeschlagene Betrag von 136 Euro nicht auskömmlich sein
wird. Bereits in der Stufe 3 von 7 Einkommensstufen wird ein Monatsbeitrag von
139 Euro erhoben.
Von 450 KITA
Kindern die per 1.11.2017 in den 8 städtischen KITA´s betreut werden sind 86
Kinder nur mit 22,5 Wochenstunden und somit ohne Mittagessen in Betreuung. Wenn
nun ab 1.8.2018 in den KITA´s 6 Stunden je Tag kostenfrei sind ist davon
auszugehen, dass ein größerer Teil dieser Kinder länger betreut werden muss und
dadurch mehr Fachpersonal und zusätzliche Küchenkapazitäten benötigt werden.
In den Kindergärten
in Kloppenheim und Petterweil liegt der Anteil der Kinder mit einer mittleren
wöchentlichen Betreuung von 22,5 sogar bei 26% bzw. 29%.
Bei einem höheren
Anteil an Essenskindern sind hier dringend Ausbaumaßnahmen (größere Küche,
etc.) erforderlich.
Lt. Schreiben des
Landes gilt die pauschale Erstattung von 136 Euro im Monat je Kind nur, wenn
alle (!) KITA´s auf dem Gemeindegebiet in die Beitragsfreiheit einbezogen
werden.
Freie Träger wie
MONTESSORI oder Tfk etc. nehmen tlw. Aufgrund höherer Standards auch höhere
Gebühren von tlw. Über 400 Euro im Monat.
Wer bezahlt hier
die Differenz zum geplanten pauschalen Kostenersatz vom Land?
Da zurzeit noch keine
verbindlichen Regelungen vorliegen und zudem
noch die o. g. offenen Fragen zu klären sind, ist im eingebrachten
Etatentwurf für 2018 noch keine Berücksichtigung der Neuordnung im KITA
Beitragsbereich enthalten.
Sobald die
Rahmenbedingungen feststehen werden wir ggf. notwendige Anpassungen vornehmen
bzw. wir gehen davon aus, dass im Wege der Detaildiskussion die Anregungen der
Kommunen Berücksichtigung finden. Dadurch würde die Beitragsfreiheit
kostenneutral umsetzbar sein.
Eine Anpassung des Haushalts würde dadurch entfallen.