Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/255/2017
Fragen:
1. Wie hoch wird der Verlust für die Stadt
Karben von den Einnahmen aus den Beiträgen von den Eltern sein?
2. Das Land Hessen will pro Kind 136 €
Zuschuss bezahlen. Wie hoch werden die Einnahmen daraus resultieren?
3. Aktuell werden von der Stadt Karben 4,5
Stunden angeboten, aus dem Wegfall der KiTa-Gebühren durch das Land Hessen
sollen 6 Stunden kostenfrei angeboten werden.
a. Wie werden diese 6 Stunden in Karben
angeboten?
b. Was für ein Mehraufwand resultiert daraus
für das Personal?
c. Werden
dadurch die Personalkosten steigen?
4. Das Grundmodul geht von 8:00 Uhr bis
12:30 Uhr. Wenn Kinder länger als 12:30
Uhr
bleiben, so wird ein Mittagsessen angeboten.
a. Ab
wieviel Betreuungsstunden muss für die Kinder Mittagessen angeboten werden?
b. Wie sieht es mit den Räumlichkeiten dazu
aus?
5. Die
Finanzierung soll laut Aussage vom Erstentwurf zu 50 % aus dem
Kommunalen
Finanzausgleich bezahlt werden. Ist schon abzusehen,
wie
sich diese geringeren Einnahmen auf die Stadt Karben auswirken?
Die Antworten der TOP’e 28, 29 und 30 erfolgt
gemeinsam (siehe unten):
Zur Thematik
BEITRAGSFREIHEIT DER KITA´s für 6 Stunden am Tag liegen uns mehrere Anfragen
vor die wir zusammenfassend wie folgt beantworten.
Grds. Ist die
Beitragsfreiheit für eine Betreuung in der KITA zu begrüßen.
Allerdings lässt das bislang vorgelegte Konzept noch
eine Vielzahl von Fragen offen:
1. Ist der Erstattungssatz hoch genug um
den Wegfall der Elternbeiträge auszugleichen
2. Was ist mit Kostensteigerungen in
Folgejahren
3. Woher kommen in der Kürze der Zeit
weitere ausgebildete Fachkräfte für die zu erwartenden Mehrbetreuungsstunden
4. Was passiert mit Kindern aus
Nachbarorten wenn die Erstattung vom Land nur an die Wohnortgemeinde der Kinder
erfolgt
5. Wie soll mit freien Trägern verfahren
werden die aufgrund höherer Standards auch höhere Gebühren verlangen
Zur Faktenlage:
Die KITA GEBÜHREN
in Karben betragen aktuell je nach Einkommen von 104 Euro bis zu 226 Euro.
Dies lässt schon
erkennen, dass der vom Land vorgeschlagene Betrag von 136 Euro nicht auskömmlich
sein wird. Bereits in der Stufe 3 von 7 Einkommensstufen wird ein Monatsbeitrag
von 139 Euro erhoben.
Von 450 KITA
Kindern die per 1.11.2017 in den 8 städtischen KITA´s betreut werden sind 86
Kinder nur mit 22,5 Wochenstunden und somit ohne Mittagessen in Betreuung. Wenn
nun ab 1.8.2018 in den KITA´s 6 Stunden je Tag kostenfrei sind ist davon
auszugehen, dass ein größerer Teil dieser Kinder länger betreut werden muss und
dadurch mehr Fachpersonal und zusätzliche Küchenkapazitäten benötigt werden.
In den Kindergärten
in Kloppenheim und Petterweil liegt der Anteil der Kinder mit einer mittleren
wöchentlichen Betreuung von 22,5 sogar bei 26% bzw. 29%.
Bei einem höheren
Anteil an Essenskindern sind hier dringend Ausbaumaßnahmen (größere Küche,
etc.) erforderlich.
Lt. Schreiben des
Landes gilt die pauschale Erstattung von 136 Euro im Monat je Kind nur, wenn
alle (!) KITA´s auf dem Gemeindegebiet in die Beitragsfreiheit einbezogen
werden.
Freie Träger wie
MONTESSORI oder Tfk etc. nehmen tlw. Aufgrund höherer Standards auch höhere
Gebühren von tlw. Über 400 Euro im Monat.
Wer bezahlt hier
die Differenz zum geplanten pauschalen Kostenersatz vom Land?
Da zurzeit noch
keine verbindlichen Regelungen vorliegen und zudem noch die o. g. offenen Fragen zu klären sind,
ist im eingebrachten Etatentwurf für 2018 noch keine Berücksichtigung der
Neuordnung im KITA Beitragsbereich enthalten.
Sobald die
Rahmenbedingungen feststehen werden wir ggf. notwendige Anpassungen vornehmen
bzw. wir gehen davon aus, dass im Wege der Detaildiskussion die Anregungen der
Kommunen Berücksichtigung finden. Dadurch würde die Beitragsfreiheit
kostenneutral umsetzbar sein.
Eine Anpassung des Haushalts würde dadurch entfallen.