Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/263/2017
Fragen
1 bis 7:
1.
Liegt eine Konzeptausarbeitung bereits vor?
2.
Wenn ja, wann wird diese im Ausschuss S+I vorgestellt?
3.
Wenn nein, wann ist mit einem Konzept zu rechnen?
4.
Welche Änderungen soll auf jeden Fall in das Konzept eingearbeitet werden?
5. Wir
hierfür ein externer Berater beauftragt?
6.
Wann ist von Seiten der Stadt die zeitliche Gestaltung der Bushaltestelle geplant?
7. Wie
erfolgt die Finanzierung?
Antworten
zu den Fragen 1 bis 7:
Zunächst möchten wir die Gelegenheit nutzen auf die bisherigen
Aktivitäten und Maßnahmen am Bahnhof/-Umfeld hinzuweisen:
Zu nennen sind hier:
1.
Anschaffung
von abschließbaren Fahrradboxen –
aufgrund der guten Nachfrage sind inzwischen weitere Boxen aufgestellt worden
2.
Schaffung
überdachter gekennzeichneter Stellplätze für Motorräder
3.
Dadurch
konnten weitere Stellplätze für KFZ frei „gemacht“ werden, da vorher die
Motorräder auf den Autostellplätzen standen und i. d. R. dadurch jeweils ein
Autostellplatz verloren ging
4.
Sanierung
des ehemaligen Bahnhofsgebäudes durch den neuen Käufer bei gleichzeitiger
Fortführung des Mietvertrages der Stadtpolizei – der Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude
soll ebenfalls noch durch den neuen Käufer gestaltet werden
5.
Errichtung
eines separaten Gehweges im Bereich des Bahnhofgebäudes
6.
Neugestaltung
der Grünanlagen zwischen den Parkplätzen und im Bereich der Bahnsteigaufgänge
7.
Einführung
der Videoüberwachung auf den Stellplätzen und in der Unterführung
8.
Mehrere
Schreiben und Termine (u.a. in Wiesbaden) mit Bahn und Ministerium bzgl. der
Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu allen Bahnsteigen – hier hat sich
unser Vorschlag einer vorübergehenden Lösung durch den Einbau einer „Art
Treppen-Liftes“ aufgrund zu geringer Treppenbreiten zerschlagen. Wir werden
daher einen weiteren Anlauf starten, um hier möglichst vor dem -auf
nichtabsehbare Zeit - verschobenen Ausbau der S 6 eine Lösung zu erreichen
Als nächste Schritte stehen somit an:
- Barrierefreier Zugang
- Wartehallenbereich
- Unterführung - Neugestaltung
- Neuordnung der Bushaltebuchten
- Umgestaltung des Bereiches der
Fahrradständer (vom Bahnhofsgebäude aus gesehen) bis zur Bahnunterführung
(Graue hässliche Mauer, etc.)
- Schaffung moderner Infrastrukturen ( E
– Ladesäulen, weitere Fahrradboxen ggf. Solarüberdacht, Elektronische
Fahrgastinfo, etc.)
Hierbei sind eine Vielzahl von Rahmenbedingungen und Wünschen zu
berücksichtigen:
- Anpassung der neuen Bushaltestellen und
der benötigten Fahrwege an die Verkehrsabläufe der Linienbusse aufgrund
zusätzlicher Buslinien und neuer Linienführungen
- Wo können die Busse bei Betriebspausen
stehen?
- Erhöhung der Stellplätze inkl. ggf.
Einführung einer zumindest tlw. Parkraumbewirtschaftung
- Einbindung der Haltestelle AST-Verkehr
und des Taxistandes
- zusätzliche überdachte Warte- und
Aufenthaltsbereiche für die Fahrgäste und
mehr Sitzmöglichkeiten bei gleichzeitig architektonisch hochwertiger Gestaltung
- Barrierefreie Zugänge
- Neuordnung und Ausweitung des
P+R-Bereiches unter Berücksichtigung kurzer Wege. Überdachung der
Parkplätze mit Sonnenenergieanlagen?
- Ausweitung des Fahrradboxenbereiches
- Neuordnung der Fahrradabstellanlagen?
Sind Doppelstockparker sinnvoll?
- Neue Parkflächen für Kurzparker
- Informationseinrichtungen zur Stadt
Karben (digital?, analog/Karten?)
- Anzeige IST-Fahrplan für Busse und
S-Bahnen (Fahrgastinformationsanzeigen)
Hierzu sind verschiedene Partner einzubinden wie
- VGO,
- DB AG,
- Fa. Eberwein,
- AST Betreiber,
- Taxi-Unternehmen,
- Fahrgastverbände,
- Fördermittelgeber u.v.m.
Um dieses Maßnahmenpaket zu koordinieren und abzuarbeiten wird zunächst
ein Planungsbüro beauftragt, um die grundsätzlichen Fragen zu klären. Hierzu
stehen wir bereits in Verhandlungen.
Im zweiten Schritt ist bei der architektonischen Gestaltung der
Bushaltestelle und des Bahnhofsvorplatzes zu klären, ob ein Wettbewerb durchgeführt
wird oder nur ein Architekturbüro mit der Gestaltung beauftragt werden soll.
Dann sind die
Kosten zusammenzustellen und die Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Die
Nutzung von Fördermitteln nach GVFG oder zur Nahmobilität ist zu prüfen. Bei der
zuletzt genannter Förderung ist der Vorteil, dass auch Planungskosten gefördert
werden. Zunächst müssen die Kosten grob ermittelt und ein erster
Umgestaltungsentwurf skizziert werden, um die Anmeldung für das Förderprogramm
des Landes Hessen einzureichen. Anschließend ist die Genehmigungsplanung zu
erstellen mit dem Ziel, bis 30.
September 2018 den Fördermittelantrag zu stellen.
Der Bahnhofsvorplatz ist das Tor zur Stadt Karben und rückt mit der städtebaulichen Entwicklung in das Zentrum Karbens. Daher sollte hier auch ein großer Wert auf Gestaltung gelegt werden. Die zahlreichen Rahmenbedingungen sind abzuarbeiten um den Bahnhof Groß-Karben als intermodale Schnittstelle zu erhalten. Das setzte eine strukturierte Vorgehensweise voraus und auf ein „schnelles aus dem Ärmel schütteln“ sollte hier verzichtet werden.