Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragen 1 bis 7:

1. Liegt eine Konzeptausarbeitung bereits vor?

2. Wenn ja, wann wird diese im Ausschuss S+I vorgestellt?

3. Wenn nein, wann ist mit einem Konzept zu rechnen?

4. Welche Änderungen soll auf jeden Fall in das Konzept eingearbeitet werden?

5. Wir hierfür ein externer Berater beauftragt?

6. Wann ist von Seiten der Stadt die zeitliche Gestaltung der Bushaltestelle geplant?

7. Wie erfolgt die Finanzierung?

 

Antworten zu den Fragen 1 bis 7:

Zunächst möchten wir die Gelegenheit nutzen auf die bisherigen Aktivitäten und Maßnahmen am Bahnhof/-Umfeld hinzuweisen:

 

Zu nennen sind hier:

 

1.              Anschaffung von  abschließbaren Fahrradboxen – aufgrund der guten Nachfrage sind inzwischen weitere Boxen aufgestellt worden

2.              Schaffung überdachter gekennzeichneter Stellplätze für Motorräder

3.              Dadurch konnten weitere Stellplätze für KFZ frei „gemacht“ werden, da vorher die Motorräder auf den Autostellplätzen standen und i. d. R. dadurch jeweils ein Autostellplatz verloren ging

4.              Sanierung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes durch den neuen Käufer bei gleichzeitiger Fortführung des Mietvertrages der Stadtpolizei – der Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude soll ebenfalls noch durch den neuen Käufer gestaltet werden

5.              Errichtung eines separaten Gehweges im Bereich des Bahnhofgebäudes

6.              Neugestaltung der Grünanlagen zwischen den Parkplätzen und im Bereich der Bahnsteigaufgänge

7.              Einführung der Videoüberwachung auf den Stellplätzen und in der Unterführung

8.              Mehrere Schreiben und Termine (u.a. in Wiesbaden) mit Bahn und Ministerium bzgl. der Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu allen Bahnsteigen – hier hat sich unser Vorschlag einer vorübergehenden Lösung durch den Einbau einer „Art Treppen-Liftes“ aufgrund zu geringer Treppenbreiten zerschlagen. Wir werden daher einen weiteren Anlauf starten, um hier möglichst vor dem -auf nichtabsehbare Zeit - verschobenen Ausbau der S 6 eine Lösung zu erreichen

 

Als nächste Schritte stehen somit an:

 

  1. Barrierefreier Zugang
  2. Wartehallenbereich
  3. Unterführung  - Neugestaltung
  4. Neuordnung der Bushaltebuchten
  5. Umgestaltung des Bereiches der Fahrradständer (vom Bahnhofsgebäude aus gesehen) bis zur Bahnunterführung (Graue hässliche Mauer, etc.)
  6. Schaffung moderner Infrastrukturen ( E – Ladesäulen, weitere Fahrradboxen ggf. Solarüberdacht, Elektronische Fahrgastinfo, etc.)

 

Hierbei sind eine Vielzahl von Rahmenbedingungen und Wünschen zu berücksichtigen: 

  • Anpassung der neuen Bushaltestellen und der benötigten Fahrwege an die Verkehrsabläufe der Linienbusse aufgrund zusätzlicher Buslinien und neuer Linienführungen
  • Wo können die Busse bei Betriebspausen stehen?
  • Erhöhung der Stellplätze inkl. ggf. Einführung einer zumindest tlw. Parkraumbewirtschaftung
  • Einbindung der Haltestelle AST-Verkehr und des Taxistandes
  • zusätzliche überdachte Warte- und Aufenthaltsbereiche für die Fahrgäste und  mehr Sitzmöglichkeiten bei gleichzeitig  architektonisch hochwertiger  Gestaltung
  • Barrierefreie Zugänge
  • Neuordnung und Ausweitung des P+R-Bereiches unter Berücksichtigung kurzer Wege. Überdachung der Parkplätze mit Sonnenenergieanlagen?
  • Ausweitung des Fahrradboxenbereiches
  • Neuordnung der Fahrradabstellanlagen? Sind Doppelstockparker sinnvoll?
  • Neue Parkflächen für Kurzparker
  • Informationseinrichtungen zur Stadt Karben (digital?, analog/Karten?)
  • Anzeige IST-Fahrplan für Busse und S-Bahnen (Fahrgastinformationsanzeigen)

Hierzu sind verschiedene Partner einzubinden wie

  1. VGO,
  2. DB AG,
  3. Fa. Eberwein,
  4. AST Betreiber,
  5. Taxi-Unternehmen,
  6. Fahrgastverbände,
  7. Fördermittelgeber  u.v.m.

 

Um dieses Maßnahmenpaket zu koordinieren und abzuarbeiten wird zunächst ein Planungsbüro beauftragt, um die grundsätzlichen Fragen zu klären. Hierzu stehen wir bereits in Verhandlungen.

 

Im zweiten Schritt ist bei der architektonischen Gestaltung der Bushaltestelle und des Bahnhofsvorplatzes zu klären, ob ein Wettbewerb durchgeführt wird oder nur ein Architekturbüro mit der Gestaltung beauftragt werden soll.

 

Dann sind die Kosten zusammenzustellen und die Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Die Nutzung von Fördermitteln nach GVFG oder zur Nahmobilität ist zu prüfen. Bei der zuletzt genannter Förderung ist der Vorteil, dass auch Planungskosten gefördert werden. Zunächst müssen die Kosten grob ermittelt und ein erster Umgestaltungsentwurf skizziert werden, um die Anmeldung für das Förderprogramm des Landes Hessen einzureichen. Anschließend ist die Genehmigungsplanung zu erstellen mit dem Ziel, bis 30. September 2018 den Fördermittelantrag zu stellen.

 

Der Bahnhofsvorplatz ist das Tor zur Stadt Karben und rückt mit der städtebaulichen Entwicklung in das Zentrum Karbens. Daher sollte hier auch ein großer Wert auf Gestaltung gelegt werden. Die zahlreichen Rahmenbedingungen  sind abzuarbeiten um den Bahnhof Groß-Karben als intermodale Schnittstelle zu erhalten. Das setzte eine strukturierte Vorgehensweise voraus und auf ein „schnelles aus dem Ärmel schütteln“ sollte hier verzichtet werden.