Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/265/2017
Diese Anfrage wurde zu Beginn der Tagesordnung vorgezogen und bereits im TOP 7 beantwortet.
Fragen:
1. Wie aus der Zeitung zu
entnehmen hat die Stadt Karben durch den Weiterverkauf des Areals Taunusbrunnen
Mehreinnahmen erhalten. Wie hoch ist dieser Betrag?
2. Ist
sichergestellt, dass die Bebauung (wie geplant) auf der Grundlage der
vorhandenen Beschlussfassung einschließlich der
Außengestaltung erfolgt?
Antworten:
1. Der
Weiterverkauf von Teilen des Grundstücks AM TAUNUSBRUNNEN ist für den Erlös der
Stadt Karben nicht relevant. Sie bereits vor längerer Zeit abgeschlossenen
Verträgen der Stadt sahen vor, dass 10% des vereinbarten Grundstückspreises
sofort fällig waren. Die restlichen 90% waren fällig mit der Rechtskraft des
Bebauungsplanes
Dieser von der STVV beschlossene
Bebauungsplan gilt unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen.
2. Es
wird darauf hinweisen, dass der komplette historische Altbestand vom
derzeitigen Besitzer weiterhin gemäß Absprachen und Auflagen des
Denkmalschutzes saniert werden soll. Ein Verkauf dieser Flächen ist nicht
erfolgt.