Beschluss: zur Kenntnis genommen

Diese Anfrage wurde zu Beginn der Tagesordnung vorgezogen und bereits im TOP 7 beantwortet.

 

Fragen:

1. Wie aus der Zeitung zu entnehmen hat die Stadt Karben durch den Weiterverkauf des Areals Taunusbrunnen Mehreinnahmen erhalten. Wie hoch ist dieser Betrag?

2. Ist sichergestellt, dass die Bebauung (wie geplant) auf der Grundlage der

vorhandenen Beschlussfassung einschließlich der Außengestaltung erfolgt?

 

Antworten:

1.   Der Weiterverkauf von Teilen des Grundstücks AM TAUNUSBRUNNEN ist für den Erlös der Stadt Karben nicht relevant. Sie bereits vor längerer Zeit abgeschlossenen Verträgen der Stadt sahen vor, dass 10% des vereinbarten Grundstückspreises sofort fällig waren. Die restlichen 90% waren fällig mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes
Dieser von der STVV beschlossene  Bebauungsplan gilt unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen.

 

2.   Es wird darauf hinweisen, dass der komplette historische Altbestand vom derzeitigen Besitzer weiterhin gemäß Absprachen und Auflagen des Denkmalschutzes saniert werden soll. Ein Verkauf dieser Flächen ist nicht erfolgt.