Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/268/2017
Der Magistrat wird
erbeten seine Klimaschutzmaßnahmen analog zum integrierten Klimaschutzplan
Hessen 2025 darzulegen.
Frage 1:
„Welche Klimaschutzmaßnahmen, ob im städtischen
Klimaschutzkonzept aufgeführt oder nicht, ging und geht die Stadt Karben im
laufenden Jahr an?“
Antwort zu Frage 1:
Die Stadt Karben geht vorrangig die Themenfelder
·
energetische Gebäudesanierung,
·
E-Carsharing und den
·
Radverkehrsplan bzw. das
·
Wiederaufleben des Stadtradelns im kommenden Jahr an.
·
Ebenso wird eine erneute CO2-Bilanz erstellt werden.
Frage 2:
Welche Anknüpfungspunkte für städtisches Handeln sieht der
Magistrat im integrierten Klimaschutzplan 2025 des Landes Hessen in den
kommenden Jahren?
Antwort zu Frage 2:
Der vorliegende Maßnahmenkatalog des integrierte
Klimaschutzplan Hessen 2025 beinhaltet vorwiegend Themenfelder und Projekte,
die auf Landesebene erarbeitet und durchgeführt werden.
An den Stellen, an denen die Landesregierung auf uns zukommt,
werden wir aktiv werden.
Beispielsweise ist die Kommune die angesprochene
Planungsebene im Bereich der „Gestaltung der Mobilität am Wohn- und
Arbeitsstandort“. Dieses Themenfeld gehen wir u.a. mit dem Themenfeld
E-Carsharing an.
Frage 3:
An welchen Stellen muss Karben als hessische Kommune aus
Sicht des Magistrats aktiver werden?
Antwort zu Frage 3:
Im Vergleich zu vielen anderen hessischen Städten hat sich
die Stadt Karben für die Schaffung einer eigenen Klimaschutzmanager/in-Stelle
entschieden und stellt hierfür originäre kommunale Mittel bereit.
Die Stelle der Klimaschutzmanagerin war lange Zeit unbesetzt
und die Inhalte wurden von den Mitarbeitern zusätzlich bearbeitet. Dabei ist
ein Aufholbedarf entstanden, der nun angegangen wird.
Aber auch während der Vakanz wurden vor allem die Themen
Erarbeitung eines Fahrradwegestadtplans, die Durchführung einer
Klimaschutzwoche und der Ausbau weiterer
PV Anlagen auf kommunalen sowie vereinseigenen Gebäuden betrieben.
Mit der qualifizierten Neubesetzung können wir ab sofort weitere Maßnahmen (s.o.) angehen und umsetzen.