Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Magistrat wird erbeten seine Klimaschutzmaßnahmen analog zum integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 darzulegen.

 

Frage 1:

„Welche Klimaschutzmaßnahmen, ob im städtischen Klimaschutzkonzept aufgeführt oder nicht, ging und geht die Stadt Karben im laufenden Jahr an?“

 

Antwort zu Frage 1:

Die Stadt Karben geht vorrangig die Themenfelder

·         energetische Gebäudesanierung,

·         E-Carsharing und den

·         Radverkehrsplan bzw. das

·         Wiederaufleben des Stadtradelns im kommenden Jahr an.

·         Ebenso wird eine erneute CO2-Bilanz erstellt werden.

 

 

Frage 2:

Welche Anknüpfungspunkte für städtisches Handeln sieht der Magistrat im integrierten Klimaschutzplan 2025 des Landes Hessen in den kommenden Jahren?

 

Antwort zu Frage 2:

Der vorliegende Maßnahmenkatalog des integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 beinhaltet vorwiegend Themenfelder und Projekte, die auf Landesebene erarbeitet und durchgeführt werden.

An den Stellen, an denen die Landesregierung auf uns zukommt, werden wir aktiv werden.

Beispielsweise ist die Kommune die angesprochene Planungsebene im Bereich der „Gestaltung der Mobilität am Wohn- und Arbeitsstandort“. Dieses Themenfeld gehen wir u.a. mit dem Themenfeld E-Carsharing an.

 

 

Frage 3:

An welchen Stellen muss Karben als hessische Kommune aus Sicht des Magistrats aktiver werden?

 

Antwort zu Frage 3:

Im Vergleich zu vielen anderen hessischen Städten hat sich die Stadt Karben für die Schaffung einer eigenen Klimaschutzmanager/in-Stelle entschieden und stellt hierfür originäre kommunale Mittel bereit.

Die Stelle der Klimaschutzmanagerin war lange Zeit unbesetzt und die Inhalte wurden von den Mitarbeitern zusätzlich bearbeitet. Dabei ist ein Aufholbedarf entstanden, der nun angegangen wird.

Aber auch während der Vakanz wurden vor allem die Themen Erarbeitung eines Fahrradwegestadtplans, die Durchführung einer Klimaschutzwoche und der Ausbau  weiterer PV Anlagen auf kommunalen sowie vereinseigenen Gebäuden  betrieben.

Mit der qualifizierten Neubesetzung können wir ab sofort weitere Maßnahmen (s.o.) angehen und umsetzen.