Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/270/2017
Diese Anfrage wurde zu Beginn der Tagesordnung vorgezogen und bereits im TOP 7 beantwortet.
Fragen:
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Wie
hoch schätzt der Magistrat den finanziellen Nachteil für die Stadt durch
entgangenen Gewinn?
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Wann
erfuhr der Magistrat zum ersten Mal, dass die Firma Kling den Großteil des
Areals nicht selbst entwickeln möchte?
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Wieso
wurde für das Areal kein offizielles Bieterverfahren durchgeführt? Hat der
Magistrat jemals ein solches in Erwägung gezogen? Wenn nein, wieso nicht?
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Wieso
hat der Magistrat viele der Forderungen der GRÜNEN-Fraktion in Bezug auf das
Projekt, insbesondere zum sozialen Wohnungsbau, mit Verweis auf betriebswirtschaftliche
Interessen des Investors zurückgewiesen? Zeigt das unternehmerische Handeln der
Kling-AG nicht, wie groß der wirtschaftliche Handlungsspielraum war und ist?
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BM
Rahn hat öffentlich verkündet, man wolle sozialen Wohnungsbau nicht in so
exponierter und teurer Lage in S-Bahn Nähe realisieren, sondern mit Projekten
der Wohnungsbau GmbH in Burg-Gräfenrode und Petterweil. Soll Karbens neue Mitte
also ein Stadtzentrum für die Reiche werden? Ist eine nahe und gute öffentliche
Infrastruktur und Einkaufsmöglichkeiten aus Sicht des Magistrats etwas für
finanziell privilegierte Menschen?
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Die
von den GRÜNEN geforderte 20 % - Quote hätte in etwa 30 Wohnungen mit
Mietpreisbindung auf dem Taunusbrunnenareal bedeutet. In welcher Zeit gedenkt
der Magistrat diese Zahl an Wohnungen durch die Wohnungsbaugesellschaft zu
realisieren? Wie verhält sich die Priorisierung der Realisierung von
Sozialwohnungen durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft mit der
politischen Haltung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mario Beck „Die Stadt bzw.
ihre Wohnungsbaugesellschaft könne nicht allein für sozialen Wohnungsbau
sorgen?“ Wie lässt sich die beim Taunusbrunnen vertane Chance, private in die
Pflicht zu nehmen, ausgleichen?
Antworten:
Die Stadt Karben,
die städtische Wohnungsbaugesellschaft und der kommunale Eigenbetrieb KIM haben aus dem Projekt TAUNUSBRUNNEN einen
sehr großen Gewinn erzielen können. Diese Gewinne im 7-stelligen Bereich
konnten sowohl bei Bau der neuen KITA AM
BREUL als auch bei den Wohnungsneubauten der WOBAU GmbH eingesetzt werden.
Im Nachhinein zu
spekulieren, ob jetzt vlt. doch noch mehr herauszuholen gewesen wäre ist sehr
fragwürdig. Nur weil der derzeitige Eigentümer einen Teil der Fläche
weiterveräußert hat ist noch kein Beleg dafür, dass dieser einen „satten“
Gewinn gemacht hätte. Zudem ist es nicht verwerflich wenn ein Unternehmer, der
auch die ganzen Risiken und Kosten der Entwicklung getragen hat auch Chancen
auf einen Ertrag hat – ansonsten würde ja kein Unternehmer bereit sein Risiken
einzugehen.
Nur zur Erinnerung:
Der Taunusbrunnen wurde sehr günstig durch den damaligen Stadtrat Otmar Stein
für die städtische Wobau erworben und dies zu einem Zeitpunkt zu dem das ganze
historische Areal ein „Schattendasein“ fristete. Nur dank des Verhandlungsgeschicks
und der Initiative von Herrn Stein konnte die Stadt überhaupt in die
komfortable Situation gelangen das Taunusbrunnenareal zu kaufen und damit auch
noch die Restfläche am Dreiecksgrundstück quasi „nebenbei“ mit zu erwerben.
Das historische Taunusbrunnenareal wurde danach auch diversen Interessenten angeboten und von den zuständigen Gremien an den heutigen Eigentümer bereits vor 5 Jahren , d. h. in 2012, mit Gewinn für die WOBAU veräußert.