Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: S 2/256/2017
Fragen:
1.) Wie viele Rechtsstreitigkeiten führt die Stadt Karben zurzeit?
a.) Wie viele davon wurden von der Stadt aus angeführt?
b.) Wie viele davon werden gegen die Stadt Karben geführt?
Antworten:
Die Stadt – inkl. ihrer Eigenbetriebe – führt zurzeit insgesamt 12
Rechtsstreitigkeiten vor den zuständigen Gerichten. Die Stabsstelle Recht führt
10 der 12 Rechtsstreitigkeiten für die Stadt.
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Bei
vier Verfahren, die von einer einzigen Prozesspartei geführt werden, geht
es um städtische Abwassergebühren und eine Sanierungsverfügung der Stadtwerke.
In dieser Angelegenheit ist auch noch ein zivilrechtliches
Prozesskostenhilfeverfahren im Zusammenhang mit einem Beweisverfahren anhängig.
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Zwei
weitere Verfahren befassen sich mit der Feststellung der Gefährlichkeit von
Hunden durch die Stadt.
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Ein
Verfahren behandelt die Frage der Einhaltung des Feiertagsrechts in einem
Wettbüro
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Bei
einem Zurückverweisungsverfahren, bei dem die Stadt Beigeladene und
Berufungsklägerin ist, geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit der
Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
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Die
KIM wird in einem zivilrechtlichen Prozess, bei dem es um Nachforderungen eines
Gerüstbauers geht, anwaltlich vertreten.“
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In
einem kleineren zivilrechtlichen Streitverfahren klagt ein Unternehmer wegen
angeblich ausstehender Werklohnforderungen gegen die Stadtwerke
Der Hessische Städtetag vertritt die Stadt in dem Berufungsverfahren „Beanstandungsverfügung des Landrats des Wetteraukreises gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung“.