Beschluss: einstimmig beschlossen

1.              Die Stadtverordnetenversammlung betont die hohe Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung für die Familien in Karben. Langfristiges Ziel ist, dass für alle Eltern Betreuungszeiten angeboten werden können, die ihren Bedürfnissen entsprechen, die in qualitativer Hinsicht der Bedeutung frühkindlicher Bildung noch besser gerecht werden und die für die Eltern beitragsfrei sind.

2.              Für das Ziel der Beitragsfreiheit ist das Vorhaben der Landesregierung, in den ersten drei Kindergartenjahren sechs Stunden beitragsfrei zu stellen, ein bedeutsamer Schritt. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass das Land erstmals bereit ist, originäre Landesmittel für die Beitragsfreiheit aufzuwenden. Bislang erfolgte die Finanzierung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres (für fünf Stunden) ausschließlich aus Mitteln des KFA. Künftig erfolgt die Finanzierung zur Hälfte aus dem KFA.

3.              Auch begrüßt die Stadtverordnetenversammlung, dass 86 Millionen Euro an Bundesmitteln für den weiteren Ausbau der Plätze und jährlich 50 Millionen Euro aus Landesmitteln für die weitere Verbesserung der Qualität zur Verfügung stehen.

4.              Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Teilnahme der Stadt Karben am Landesprogramm für die Beitragsfreiheit vom 01.August 2018 an aus, um Karbens Familien effektiv zu entlasten.

 

Abst.-Erg. des Ursprungsantrags:            31 : 0 : 3

 

 

Stv. Beck (CDU) bringt einen Änderungsantrag ein.

 

5.1       Der Kostenersatz für wegfallende Eltembeiträge ist im Sinne des Subsidaritätsprinzips so zu bemessen, dass bei den Kommunen kein höheres Defizit im Bereich der Kinderbetreuung durch die Beitragsfreiheit entsteht. Das Land Hessen sollte dabei berücksichtigen, dass der Landesrechnungshof von den Kommunen bisher eine höhere Kostendeckung von den Kommunen in der Kinderbetreuung verlangt hat — dem darf die nun auf Landesebene beschlossene Beitragsbefreiung nicht im Wege stehen, weshalb ein vollständiger Ausgleich für wegfallende Gebühreneinnahmen sicherzustellen ist.

5.2       Ein Ausgleich für künftige Kostenentwicklungen (insbes. künftige Tarifabschlüsse für das Kita-Personal) ist zu gewährleisten.

5.3       Die Einführung von Landes-Zuschüssen für die Zusatzkosten von Küchenpersonal und Küchenausstattung, die auf Grund stärkerer Inanspruchnahme des Mittagessens zu erwarten sind (auf Grund der sechsstündigen Beitragsfreiheit werden voraussichtlich Betreuungszeiten innerhalb der über die Mittagszeit hinaus gewählt), muss gewährt werden.

5.4       Bei privaten Trägern mit höheren Beiträgen / Standards ist anstelle der Beitragsfreiheit ein Zuschussmodell für Eltern einzuführen, so dass die Trägervielfalt erhalten bleibt. Die Stvv spricht sich dagegen aus, dass die Kommunen die Beitragsfreiheit für Angebote mit Sonderleistungen zu Lasten der Allgemeinheit mitfinanzieren müssen, indem sie die Differenz zwischen bislang höheren Beiträgen (z.B. Montessori über 400 E pro Kind und Monat) und Landeszuschuss (derzeitiger Stand 136 Euro pro Kind und Monat) tragen.

5.5       Besucht ein Kind eine Einrichtung außerhalb der Wohngemeinde, so sollte der Landes-Zuschuss an die Kommune gewährt werden, die den Kita-Platz bereitstellt. Darüber hinaus muss die Wohngemeinde wie bisher den Kostenausgleich an die Kita-Standortgemeinde zahlen.

 

Stv. Knak (GRÜNE) bringt einen weiteren Punkt ein:

 

6.         Mit dem Wetteraukreis ist darüber zu verhandeln, wie eine durch die Beitragsfreiheit entstehende Entlastung des Kreises als Sozialleistungsträger fair zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden Kommunen verteilt werden kann.

 

Abst.-Erg.: des Änderungsantrags:         einstimmig dafür

 

Beschluss:

1.              Die Stadtverordnetenversammlung betont die hohe Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung für die Familien in Karben. Langfristiges Ziel ist, dass für alle Eltern Betreuungszeiten angeboten werden können, die ihren Bedürfnissen entsprechen, die in qualitativer Hinsicht der Bedeutung frühkindlicher Bildung noch besser gerecht werden und die für die Eltern beitragsfrei sind.

2.              Für das Ziel der Beitragsfreiheit ist das Vorhaben der Landesregierung, in den ersten drei Kindergartenjahren sechs Stunden beitragsfrei zu stellen, ein bedeutsamer Schritt. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass das Land erstmals bereit ist, originäre Landesmittel für die Beitragsfreiheit aufzuwenden. Bislang erfolgte die Finanzierung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres (für fünf Stunden) ausschließlich aus Mitteln des KFA. Künftig erfolgt die Finanzierung zur Hälfte aus dem KFA.

3.              Auch begrüßt die Stadtverordnetenversammlung, dass 86 Millionen Euro an Bundesmitteln für den weiteren Ausbau der Plätze und jährlich 50 Millionen Euro aus Landesmitteln für die weitere Verbesserung der Qualität zur Verfügung stehen.

4.              Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Teilnahme der Stadt Karben am Landesprogramm für die Beitragsfreiheit vom 01.August 2018 an aus, um Karbens Familien effektiv zu entlasten.

5.1       Der Kostenersatz für wegfallende Eltembeiträge ist im Sinne des Subsidaritätsprinzips so zu bemessen, dass bei den Kommunen kein höheres Defizit im Bereich der Kinderbetreuung durch die Beitragsfreiheit entsteht. Das Land Hessen sollte dabei berücksichtigen, dass der Landesrechnungshof von den Kommunen bisher eine höhere Kostendeckung von den Kommunen in der Kinderbetreuung verlangt hat — dem darf die nun auf Landesebene beschlossene Beitragsbefreiung nicht im Wege stehen, weshalb ein vollständiger Ausgleich für wegfallende Gebühreneinnahmen sicherzustellen ist.

5.2       Ein Ausgleich für künftige Kostenentwicklungen (insbes. künftige Tarifabschlüsse für das Kita-Personal) ist zu gewährleisten.

5.3       Die Einführung von Landes-Zuschüssen für die Zusatzkosten von Küchenpersonal und Küchenausstattung, die auf Grund stärkerer Inanspruchnahme des Mittagessens zu erwarten sind (auf Grund der sechsstündigen Beitragsfreiheit werden voraussichtlich Betreuungszeiten innerhalb der über die Mittagszeit hinaus gewählt), muss gewährt werden.

5.4       Bei privaten Trägern mit höheren Beiträgen / Standards ist anstelle der Beitragsfreiheit ein Zuschussmodell für Eltern einzuführen, so dass die Trägervielfalt erhalten bleibt. Die Stvv spricht sich dagegen aus, dass die Kommunen die Beitragsfreiheit für Angebote mit Sonderleistungen zu Lasten der Allgemeinheit mitfinanzieren müssen, indem sie die Differenz zwischen bislang höheren Beiträgen (z.B. Montessori über 400 E pro Kind und Monat) und Landeszuschuss (derzeitiger Stand 136 Euro pro Kind und Monat) tragen.

5.5       Besucht ein Kind eine Einrichtung außerhalb der Wohngemeinde, so sollte der Landes-Zuschuss an die Kommune gewährt werden, die den Kita-Platz bereitstellt. Darüber hinaus muss die Wohngemeinde wie bisher den Kostenausgleich an die Kita-Standortgemeinde zahlen.

6.            Mit dem Wetteraukreis ist darüber zu verhandeln, wie eine durch die
                Beitragsfreiheit entstehende Entlastung des Kreises als
                Sozialleistungsträger fair zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden
                Kommunen verteilt werden kann.