Sitzung: 26.10.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 4/247/2017
1.
Die Stadtverordnetenversammlung betont die
hohe Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung für die Familien
in Karben. Langfristiges Ziel ist, dass für alle Eltern Betreuungszeiten
angeboten werden können, die ihren Bedürfnissen entsprechen, die in
qualitativer Hinsicht der Bedeutung frühkindlicher Bildung noch besser gerecht
werden und die für die Eltern beitragsfrei sind.
2.
Für das Ziel der Beitragsfreiheit ist das
Vorhaben der Landesregierung, in den ersten drei Kindergartenjahren sechs
Stunden beitragsfrei zu stellen, ein bedeutsamer Schritt. Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass das Land erstmals bereit ist,
originäre Landesmittel für die Beitragsfreiheit aufzuwenden. Bislang erfolgte
die Finanzierung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres (für fünf
Stunden) ausschließlich aus Mitteln des KFA. Künftig erfolgt die Finanzierung
zur Hälfte aus dem KFA.
3.
Auch begrüßt die Stadtverordnetenversammlung, dass 86 Millionen
Euro an Bundesmitteln für den weiteren Ausbau der Plätze und jährlich 50
Millionen Euro aus Landesmitteln für die weitere Verbesserung der Qualität zur
Verfügung stehen.
4.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Teilnahme
der Stadt Karben am Landesprogramm für die Beitragsfreiheit vom 01.August 2018
an aus, um Karbens Familien effektiv zu entlasten.
Abst.-Erg. des Ursprungsantrags: 31 : 0 : 3
Stv. Beck (CDU) bringt einen Änderungsantrag ein.
5.1 Der Kostenersatz für wegfallende
Eltembeiträge ist im Sinne des Subsidaritätsprinzips so zu bemessen, dass bei
den Kommunen kein höheres Defizit im Bereich der Kinderbetreuung durch die
Beitragsfreiheit entsteht. Das Land Hessen sollte dabei berücksichtigen, dass
der Landesrechnungshof von den Kommunen bisher eine höhere Kostendeckung von
den Kommunen in der Kinderbetreuung verlangt hat — dem darf die nun auf
Landesebene beschlossene Beitragsbefreiung nicht im Wege stehen, weshalb ein
vollständiger Ausgleich für wegfallende Gebühreneinnahmen sicherzustellen ist.
5.2 Ein Ausgleich für künftige
Kostenentwicklungen (insbes. künftige Tarifabschlüsse für das Kita-Personal)
ist zu gewährleisten.
5.3 Die Einführung von Landes-Zuschüssen für
die Zusatzkosten von Küchenpersonal und Küchenausstattung, die auf Grund
stärkerer Inanspruchnahme des Mittagessens zu erwarten sind (auf Grund der
sechsstündigen Beitragsfreiheit werden voraussichtlich Betreuungszeiten
innerhalb der über die Mittagszeit hinaus gewählt), muss gewährt werden.
5.4 Bei privaten Trägern mit höheren Beiträgen
/ Standards ist anstelle der Beitragsfreiheit ein Zuschussmodell für Eltern
einzuführen, so dass die Trägervielfalt erhalten bleibt. Die Stvv spricht sich
dagegen aus, dass die Kommunen die Beitragsfreiheit für Angebote mit
Sonderleistungen zu Lasten der Allgemeinheit mitfinanzieren müssen, indem sie
die Differenz zwischen bislang höheren Beiträgen (z.B. Montessori über 400 E
pro Kind und Monat) und Landeszuschuss (derzeitiger Stand 136 Euro pro Kind und
Monat) tragen.
5.5 Besucht ein Kind eine Einrichtung
außerhalb der Wohngemeinde, so sollte der Landes-Zuschuss an die Kommune
gewährt werden, die den Kita-Platz bereitstellt. Darüber hinaus muss die
Wohngemeinde wie bisher den Kostenausgleich an die Kita-Standortgemeinde zahlen.
Stv. Knak (GRÜNE) bringt einen weiteren Punkt ein:
6. Mit dem Wetteraukreis ist darüber zu verhandeln, wie eine durch die Beitragsfreiheit entstehende Entlastung des Kreises als Sozialleistungsträger fair zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden Kommunen verteilt werden kann.
Abst.-Erg.: des Änderungsantrags: einstimmig dafür
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung betont die
hohe Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung für die Familien
in Karben. Langfristiges Ziel ist, dass für alle Eltern Betreuungszeiten
angeboten werden können, die ihren Bedürfnissen entsprechen, die in
qualitativer Hinsicht der Bedeutung frühkindlicher Bildung noch besser gerecht
werden und die für die Eltern beitragsfrei sind.
2.
Für das Ziel der Beitragsfreiheit ist das
Vorhaben der Landesregierung, in den ersten drei Kindergartenjahren sechs
Stunden beitragsfrei zu stellen, ein bedeutsamer Schritt. Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass das Land erstmals bereit ist,
originäre Landesmittel für die Beitragsfreiheit aufzuwenden. Bislang erfolgte
die Finanzierung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres (für fünf
Stunden) ausschließlich aus Mitteln des KFA. Künftig erfolgt die Finanzierung
zur Hälfte aus dem KFA.
3.
Auch begrüßt die Stadtverordnetenversammlung, dass 86 Millionen
Euro an Bundesmitteln für den weiteren Ausbau der Plätze und jährlich 50
Millionen Euro aus Landesmitteln für die weitere Verbesserung der Qualität zur
Verfügung stehen.
4.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Teilnahme
der Stadt Karben am Landesprogramm für die Beitragsfreiheit vom 01.August 2018
an aus, um Karbens Familien effektiv zu entlasten.
5.1 Der Kostenersatz für wegfallende
Eltembeiträge ist im Sinne des Subsidaritätsprinzips so zu bemessen, dass bei
den Kommunen kein höheres Defizit im Bereich der Kinderbetreuung durch die
Beitragsfreiheit entsteht. Das Land Hessen sollte dabei berücksichtigen, dass
der Landesrechnungshof von den Kommunen bisher eine höhere Kostendeckung von
den Kommunen in der Kinderbetreuung verlangt hat — dem darf die nun auf
Landesebene beschlossene Beitragsbefreiung nicht im Wege stehen, weshalb ein
vollständiger Ausgleich für wegfallende Gebühreneinnahmen sicherzustellen ist.
5.2 Ein Ausgleich für künftige
Kostenentwicklungen (insbes. künftige Tarifabschlüsse für das Kita-Personal)
ist zu gewährleisten.
5.3 Die Einführung von Landes-Zuschüssen für
die Zusatzkosten von Küchenpersonal und Küchenausstattung, die auf Grund
stärkerer Inanspruchnahme des Mittagessens zu erwarten sind (auf Grund der
sechsstündigen Beitragsfreiheit werden voraussichtlich Betreuungszeiten
innerhalb der über die Mittagszeit hinaus gewählt), muss gewährt werden.
5.4 Bei privaten Trägern mit höheren Beiträgen
/ Standards ist anstelle der Beitragsfreiheit ein Zuschussmodell für Eltern
einzuführen, so dass die Trägervielfalt erhalten bleibt. Die Stvv spricht sich
dagegen aus, dass die Kommunen die Beitragsfreiheit für Angebote mit
Sonderleistungen zu Lasten der Allgemeinheit mitfinanzieren müssen, indem sie
die Differenz zwischen bislang höheren Beiträgen (z.B. Montessori über 400 E
pro Kind und Monat) und Landeszuschuss (derzeitiger Stand 136 Euro pro Kind und
Monat) tragen.
5.5 Besucht ein Kind eine Einrichtung außerhalb der Wohngemeinde, so sollte der Landes-Zuschuss an die Kommune gewährt werden, die den Kita-Platz bereitstellt. Darüber hinaus muss die Wohngemeinde wie bisher den Kostenausgleich an die Kita-Standortgemeinde zahlen.
6. Mit dem
Wetteraukreis ist darüber zu verhandeln, wie eine durch die
Beitragsfreiheit
entstehende Entlastung des Kreises als
Sozialleistungsträger
fair zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden
Kommunen
verteilt werden kann.