Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 195 "Sauerbornstraße" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage in der Einladung).

 

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.