Herr Heinzel erläutert, dass sich aus der Offenlage für die relativ kleinteiligen und untergeordneten Änderungen des Bebauungsplans keine wesentlichen Änderungs- und Ergänzungsnotwendigkeiten ergaben. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss können somit gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden. Ein unklarer Text zur Solarenergienutzung auf Dachflächen wird bis zur Stvv. am kommenden Donnerstag überprüft. Sollte hier noch eine Klarstellung möglich sein, wird diese ergänzt, so Herr Heinzel.

 

Die Abstimmung  erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.