Der rechtskräftige Bebauungsplan wird für das geplante Vorhaben überarbeitet. Dabei wird im Wesentlichen die private Verkehrsfläche reduziert und die Baufenster angepasst. Neben kleineren Änderungen erhöht sich die Firsthöhe um 70cm. Die Traufhöhe, Gebäudeform und die Anzahl der Gebäude ändern sich aber nicht. Die wesentlichen Änderungen sind der Präsentation zur Sitzung (Anlage zum Protokoll) zu entnehmen.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.