Nachtrag: 24.10.2017

Herr Heinzel leitet ein, dass im Bereich östlich der Lohgasse eine kleinteilige und sanierungsbedürftige Bebauung auf großen, langgezogenen aber schmalen Grundstücken vorherrscht. Aufgrund des anstehenden Generationenwechsels im Bereich kommen verstärkt Grundstücke im Plangebiet auf dem Markt. Um eine qualitätvolle Überplanung und Nachverdichtung zu ermöglichen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die gleichzeitig zu beschließende Veränderungssperre soll dieses Ziel sichern.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.