Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 232 „Östlich der Lohgasse“ die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.

 

Das Geltungsbereich umfasst die östlich an die Lohgasse angrenzenden Liegenschaften (Nrn. 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18 und 20) sowie die Liegenschaft Ulmenweg 7.

 

Der Grenzverlauf des Geltungsbereichs kann wie folgt beschrieben werden (vgl. Anlage  Plangebiet, schwarz gestrichelt umrandet dargestellt):

 

Ausgehend vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle 11/41 mit der Straßenparzelle 11/185 der Hügelstraße, nimmt der Grenzverlauf den Verlauf der Einmündung zur Lohgasse auf und erstreckt sich in nördlicher Richtung auf der östlichen Grenze der Wegeparzelle „Lohgasse“  65/2 bis zur Einmündung zum Ulmenweg (Parzelle 90/10). Ab dem nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle 65/2 verläuft die nördlich Grenze des Plangebiets in östlicher Richtung, zunächst auf der nördlichen Grenze der Parzelle 11/114, dann auf der nördlichen Grenze der Parzelle 11/113 bis zu ihrem nordöstlichen Eckpunkt. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die östliche Grenze des Plangebiets geradlinig in südlicher Richtung auf der jeweils östlichen Grenze der Parzellen Nrn. 11/113, 11/60, 11/61, 11/62, 11/29, 11/30, 11/39 und 11/41bis sie wieder auf die nördliche Grenze der Parzelle 11/185 der Hügelstraße trifft. Auf dieser Grenze verläuft die südliche Grenze des Plangebiets in westliche Richtung, bis sie wieder auf den südwestlichen Eckpunkt der Parzelle 11/41trifft. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Flur 7 der Gemarkung Klein-Karben.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke in der Flur 7 der Gemarkung Klein-Karben vollständig, wie vorhergehend beschrieben und in der Anlage 1 zeichnerisch dargestellt:

11/113, 11/114, 11/115, 11/60, 11/61, 11/62, 11/29, 11/30, 11/39, 11/41.